Klakow-Franck

ASV ist ein lernendes System

GBA will jetzt kontinuierlich Hinweise zur Konkretisierung des Indikationsspektrums der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung geben.

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DÜSSELDORF. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) fördert die Teambildung und kann damit eine notwendige Entwicklung einen wichtigen Schritt voranbringen.

Trotz aller Schwierigkeiten und möglichen Unzulänglichkeiten sollte man dieser neuen Versorgungsform deshalb eine Chance geben, fordert Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und Vorsitzende des ASV-Unterausschusses im GBA.

"Wir sind mit unserem sektorenspezifischen Ansatz am Ende", sagte Klakow-Franck auf dem Deutschen Krankenhaustag während der Medica in Düsseldorf. Die ASV setze immerhin einige Impulse zur sektorübergreifenden Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.

"Das ist besser als nichts." Als weiteren Vorteil sieht sie die kollektivvertragliche Verankerung des Konzepts und die Intention, einen Qualitäts- statt einen Preiswettbewerb in Gang zu setzen. Attraktiv sei auch, dass die Leistungen extrabudgetär vergütet werden sollen.

"Die ASV bietet meines Erachtens die Chance auf die Verbreiterung des hochspezialisierten und interdisziplinär abgestimmten Versorgungsangebots für komplexe und seltene Erkrankungen", sagte die Gynäkologin.

Noch im Dezember GBA-Hinweise zur Tuberkulose

Sie sei der Einstieg in einen neuen, sektorunabhängigen Versorgungsbereich mit eigenem Leistungsrecht, eigenständigen einheitlichen Qualitätsanforderungen und einer einheitlichen und perspektivisch eigenständigen Vergütungssystematik.

Die ASV sei ein lernendes System, das schrittweise weiterentwickelt wird, betonte Klakow-Franck. Der GBA werde Anlage um Anlage in Kraft setzen. "Das ist ein Vorteil, man kann gezielt nachjustieren."

In den Anlagen zur ASV-Richtlinie werden die Konkretisierungen zu den einzelnen Indikationen festgelegt. Dabei geht es um drei Bereiche: schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen.

Den Anfang werden bei den seltenen Erkrankungen die Konkretisierungen zur Tuberkulose machen, die noch im Dezember 2013 verabschiedet werden sollen. Dann folgen im Januar 2014 die gastrointestinalen Tumore. "Die ersten Erkrankungen kommen Anfang 2014 in die Versorgungslandschaft", sagte sie.

Vertragsärzte und Krankenhäuser können dann anzeigen, dass sie in der ASV arbeiten wollen. Sie wies darauf hin, dass Krankenhäuser, die bereits nach den alten Bedingungen des Paragrafen 116b in diesen Bereichen aktiv sind, das zunächst noch werden weiter machen können. (iss)

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