Gemeinsamer Bundesausschuss

ASV: Erstes Behandlungskonzept zur Tuberkulose

Erst kürzlich betonte der Gemeinsame Bundesausschuss, er wolle jetzt kontinuierlich Hinweise zur Konkretisierung des Indikationsspektrums der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung geben: Am Donnerstag beschloss der GBA, dass für Tuberkulose künftig ein spezialfachärztliches Angebot geben soll. Damit sind jedoch noch nicht alle Fragen geklärt.

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BERLIN. Tuberkulose ist die erste Erkrankung, für die es künftig ein spezialfachärztliches Behandlungsangebot geben soll. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Die entsprechende erste Anlage zur Richtlinie der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) tritt voraussichtlich zum 1. April 2014 in Kraft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft verhandeln derzeit mit den Krankenkassen die Finanzierung des ersten ASV-Angebotes. Ärzte, die in dem neuen Versorgungsbereich tätig werden, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine ASV-Berechigung zu erhalten. "Jetzt gilt es, für jede schwere oder seltene Erkrankung ein passgenaues Konzept zu erstellen", betonte KBV-Vize Regina Feldmann. Noch seien - wie bei jeder neuen Anlage - einige Fragen zu klären: "Welche Spezialisten werden in den Kernteams benötigt, wie wird der Behandlungsumfang definiert oder welche besondere technische oder räumliche Ausstattung ist erforderlich?"

Aktuell arbeitet der GBA an der ASV-Anlage zu Tumoren innerhalb der Bauchhöhle, sogenannten gastrointestinalen Tumoren. (sun)

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