Abrechnung

EBM wird Grundlage für die ASV bleiben

ASV ante portas: Ein eigenes Vergütungssystem für den neuen Sektor wird es erst einmal nicht geben. Das gilt als zu anspruchsvoll - und birgt eine Menge Konfliktpotenzial. So bleibt es beim EBM.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Wird die Abrechnungsbasis für die ASV bilden: der EBM (hier in kommentierter Form).

Wird die Abrechnungsbasis für die ASV bilden: der EBM (hier in kommentierter Form).

© ÄZ

MÜNSTER. Bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird es in absehbarer Zeit keine eigene Vergütungssystematik geben. Davon geht Dr. Regina Klakow-Franck aus, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

"Der ergänzte EBM wird auf lange Zeit die Abrechnungsgrundlage bleiben", sagte sie auf dem Kongress "Gesundheitswirtschaft managen" der Franziskus Stiftung, der Rechtsanwaltskanzlei Wigge und des Beratungsunternehmens zeb/ in Münster.

Der Grund für ihre Einschätzung: Der Gesetzgeber hat die Erarbeitung eines ASV-spezifischen Vergütungssystems in die Hände der Vertragspartner gelegt, also die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen.

"Das ist höchst anspruchsvoll und hoch konfliktiv", sagte sie. Klakow-Franck leitet beim GBA den für die ASV zuständigen Unterausschuss.

Bei der Definition der Krankheitsbilder, die künftig von der ASV erfasst werden, hat der GBA auch die Vergütung im Blick, berichtete die Ärztin. Die Fachleute stellen den Behandlungsumfang nicht nur dar, sondern brechen ihn auf die Leistungsbeschreibungen im EBM herunter. Das koste die meiste Zeit. "Wir screenen den gesamten EBM durch und müssen konsentieren, was kommt in die ASV und was nicht."

Das Beispiel der Tuberkulose, für die Ende vergangenen Jahres als erste Indikation ein ASV-Konzept verabschiedet wurde, hat nach Angaben von Klakow-Franck gezeigt, dass es Leistungen gibt, die im EBM nicht abgebildet sind, aber in den neuen Versorgungssektor gehören.

Patientenfreundliche Regelungen angestrebt

Bei der Tuberkulose sind das die Prüfung des Farbsinns und die molekularbiologische Schnellresistenztestung des Mycobacterium tuberculosis-Komplexes. Für diese Leistungen muss der Erweiterte Bewertungsausschuss innerhalb von maximal sechs Monaten eine Vergütung festlegen.

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gehört zu den Teilnahme-Voraussetzungen auch der Nachweis bestimmter Mindestmengen. Bei der Tuberkulose sind dies 20 Behandlungen pro Jahr für jedes ASV-Kernteam. Innerhalb einer Übergangszeit von zwei Jahren dürfen die Mindestmengen um 50 Prozent unterschritten werden.

Im Februar will der GBA seine Beratungen zur ersten onkologischen Indikation für die ASV abschließen, die Gastrointestinal-Tumore. Für ambulante Behandlungen nach dem alten Paragrafen 116b gab es für Kliniken eine Mindestmenge von 280. "In der ASV wird die Mindestmenge geringer sein", kündigte sie an.

Nach den ursprünglichen Plänen sollte die ASV drei Bereiche umfassen: schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und hochspezialisierte Leistungen. Zu den hochspezialisierten Leistungen werde der GBA aber keine Konzepte erarbeiten, sagte Klakow-Franck. "Sie haben keinen Diagnose-Bezug." Das betrifft die Brachy-Therapie und CT- und MRT-gestützte interventionelle Schmerztherapie.

Bei den onkologischen Indikationen grenzt der GBA die schweren Verlaufsformen ein. Dabei unterscheidet er zwischen ICD mit regelhaft schwerem Verlauf, zum Beispiel Bauchspeicheldrüsenkrebs, und ICD, bei denen ein Zusatzkriterium erfüllt werden muss wie ein fortgeschrittenes Tumorstadium, die Tumorprogression, Schwangerschaft oder einer Grunderkrankung mit der Folge einer individuellen Modifikation des Therapieschemas.

"Wir werden das hoffentlich so patientenfreundlich wie möglich regeln", sagte Klakow-Franck.

Die ASV fange zunächst klein an, betonte sie. "Ich werbe aber bei den Krankenhäusern und den niedergelassenen Kollegen dafür, die Chancen eines neuen Versorgungsbereichs wahrzunehmen."

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen