ASV

Nächste Indikationen in den Startlöchern

Noch bis Ende des Jahres sollen zwei weitere Anwendungsgebiete für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) feststehen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" bestätigt.

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BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) soll noch dieses Jahr für zwei weitere Erkrankungen freigegeben werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mitgeteilt.

Noch im September will der GBA demnach das Stellungnahmeverfahren für das Marfan-Syndrom und für gynäkologische Tumoren einleiten. Im Dezember sollen dann die entsprechenden Anlagen zur ASV-Richtlinie beschlossen werden, heißt es.

Bisher können Ärzte und Krankenhäuser eine ASV-Berechtigung bei Tuberkulose, gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle beantragen. (jvb)

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