Bayern

Keine hausärztliche Unterversorgung

Nach der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie können sich in Bayern statt bisher 209 nur noch 122 Hausärzte neu niederlassen.

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MÜNCHEN. Eine erste Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie, die am 1. Januar in Kraft getreten ist, auf bayerische Verhältnisse zeigt, dass sich im Freistaat künftig weniger Hausärzte als bisher neu niederlassen können.

Nach der alten Bedarfsplanung gab es in Bayern für Hausärzte rechnerisch 209,5 Zulassungsmöglichkeiten, jetzt sind es 122.

137 statt 79 Planungsbereiche

Nach der neuen Bedarfsplanung gibt es in Bayern jetzt für die hausärztliche Versorgung 137 Planungsbereiche gegenüber früher 79, berichtete der Vorsitzende des Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Wolfgang Krombholz in der Vertreterversammlung.

Dadurch habe sich die Zahl der überversorgten Planungsbereiche mehr als verdoppelt, während sich die Zahl der regelversorgten Planungsbereiche, in denen sich Hausärzte noch neu niederlassen können, nur geringfügig von 43 auf 47 erhöht hat.

Eine Unterversorgung mit Hausärzten gibt es nach den Kriterien der Bedarfsplanung in Bayern derzeit nicht.

Bei den Pädiatern, die in der Bedarfsplanung künftig der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugerechnet werden, hat sich eine Erhöhung der Zulassungsmöglichkeiten von bisher sechs auf künftig 13,5 ergeben.

Bei den Berechnungen handele es sich um vorläufige Ergebnisse, betonte Krombholz.

273 neue Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten

Regionale Anpassungen, die sich aus der Demografie, aus der Morbiditätsstruktur oder infrastrukturellen Besonderheiten ergeben können, seien dabei noch nicht berücksichtigt. Abweichungen von der Bedarfsplanung müssen im Einvernehmen mit den Krankenkassen beschlossen werden.

Im Versorgungsbereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung erhöhen sich die Zulassungsmöglichkeiten für eine Neu-Niederlassung insgesamt von bisher 41 auf 399,5, berichtete der stellvertretende KVB-Vorsitzende Dr. Pedro Schmelz.

Dabei entfallen allein 273 neue Zulassungsmöglichkeiten auf die Psychotherapeuten. Auf der anderen Seite gebe es in Bayern nach der Bedarfsplanung jedoch allein im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung etwa 2450 "überzählige" Ärzte. (sto)

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