Psychotherapie

Kompromiss bei Ärztequote

Eine Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte ist umstritten. Sie wird dennoch modifiziert fortgesetzt: Wird kein Arzt gefunden, können sich ab 2014 psychologische Psychotherapeuten niederlassen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Relaxen: Psychotherapeutisch tätige Ärzte können sich auch in gesperrten Planungsbezirk niederlassen.

Relaxen: Psychotherapeutisch tätige Ärzte können sich auch in gesperrten Planungsbezirk niederlassen.

© Simon Coste / fotolia.com

BERLIN. Die Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte bleibt bestehen: Ursprünglich sollte die Mindestquotenregelung bei ärztlichen Psychotherapeuten zum Ende 2013 auslaufen.

Allerdings hat der Gesetzgeber die Regelung modifiziert: Ab 2014 können bundesweit knapp 280 Sitze, die bislang für psychotherapeutische tätige Ärzte reserviert waren, auch an psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden.

Die Sitze für psychotherapeutisch tätige Ärzte bleiben erhalten: Sollten sie sich niederlassen wollen, können sie das tun - auch wenn der Planungsbezirk bereits gesperrt ist.

Das hat der Bundestag zusammen mit dem dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Anfang Juni beschlossen.

"Durch den Kompromiss wird sich die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern", sagte Professor Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten begrüßte die Entscheidung: Auf diese eise werde innerhalb der gemeinsamen Bedarfsplanung für alle Psychotherapeuten die Vielfalt der Berufsgruppen gesichert, die psychisch und psychosomatisch Kranke behandelten.

Lob der Doppelqualifikation

Zum Hintergrund: Derzeit ist in Paragraf 101 Absatz 4 des SGB V geregelt, dass mindestens ein Viertel der Psychotherapeuten in einem Planungsbereich Ärzte sein müssen. Diese Regelung sollte zum Ende des Jahres auslaufen.

2009 hatte der Gesetzgeber bereits entschieden, dass die Ärztequote von 40 auf 25 Prozent gesenkt werden muss. Das Argument: Es gab nicht genügend ärztlichen Psychotherapeuten, die die quotierten Sitze übernehmen wollten.

Im Vorfeld der Entscheidung im Bundestag war die Diskussion um die Ärztequote neu entfacht: Die BPtK hatte die Abschaffung der Ärztequote gefordert. Schließlich behandelten ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Patienten mit den gleichen Erkrankungen, so Richter.

Zudem hätte die bisherige Regelung die Versorgungsprobleme besonders in Ostdeutschland weiter verschärft. Dort wären nach Berechnungen der BPtK voraussichtlich 200 Praxen nicht besetzt worden, "weil sie für Ärzte reserviert worden wären, die es gar nicht gibt".

Der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hatte sich für den Erhalt der Ärztequote eingesetzt: Angesichts der Zunahme psychosomatischer Erkrankungen sei eine Doppelqualifikation als Arzt und Psychotherapeut hilfreich, so Dr. Herbert Menzel, Vorsitzender des Berufsverbandes.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Im Sinne der Patienten

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