Neue Bedarfsplanung

Die Chancen und die Risiken

Zur Jahresmitte sind die neuen Regeln der Bedarfsplanung in fast allen Regionen konkretisiert worden. Für die Praxisführung bringt das Herausforderungen mit sich, wie unsere Analyse zeigt.

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Wo ist welcher Bedarf?

Wo ist welcher Bedarf?

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NEU-ISENBURG. Doppelt so viele Planungsbereiche wie bisher, dafür sind diese aber wesentlich kleiner. Das ist eine eindeutige Aussage zu dem, was sich für Hausärzte durch die neue Bedarfsplanung ändert.

Für bereits niedergelassene Ärzte, die auch nicht kurz vor dem Ruhestand stehen, ändert sich dadurch auf den ersten Blick nur wenig.

"Wer allerdings Veränderungen bei seiner Praxis plant, etwa die Aufnahme eines Partners, den Verkauf der Praxis oder den Erwerb weiterer Arztsitze, der sollte sich unbedingt informieren, was sich vor Ort bei der Bedarfsplanung tut", empfiehlt Jens Leutloff von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

Bis Ende Juni sollten die Landesausschüsse die Entscheidungen zur neuen Bedarfsplanung getroffen haben, und die meisten haben dieses Ziel auch tatsächlich erreicht.

Die KVen klären auf ihren Internetseiten darüber auf, was sich in den jeweiligen Regionen ändert. Auswirkungen der Bedarfsplanung auf die eigenen unternehmerischen Vorhaben sind wahrscheinlich. Einige Beispiele:

Bisher geschlossener Planungsbereich wird geöffnet: Die Existenzgründung wird erleichtert. "Wer seine Praxis verkaufen möchte, wird eventuell einen geringeren Erlös erzielen", so Leutloff.

"Deswegen sollte man in diesem Fall die Praxisabgabe langfristig vorbereiten und die Praxis attraktiv halten - zum Beispiel durch Ersatzinvestitionen oder Mitarbeiterschulungen."

Bestehende Praxen könnten zudem durch Neuniederlassung eines Kollegen härterer Konkurrenz ausgesetzt sein. "Wer einen Partner sucht, kann von der Öffnung profitieren, weil kein Arztsitz dafür erworben werden muss", ergänzt Leutloff.

Verkleinerung des Planungsbereichs: Die Verlegung einer Praxis ist nur noch innerhalb des kleineren Bereichs möglich. Auch die Zusammenlegung mit Praxen von Kollegen ist nicht mehr über den gesamten früheren Bereich möglich.

Wer längere Zeit mit einem Kollegen aus dem Nachbarort über eine Kooperation geredet hat, könnte nun bei Änderung des Planungsbereichs ausgebremst werden.

Vergrößerung des Planungsbereichs: In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung wurden die Planungsbereiche vergrößert.

Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn im gesamten Bereich keine Überversorgung herrscht - unabhängig von der Situation vor Ort. Jede Zulassung ist im gesamten Gebiet gültig und kann innerhalb des Bereichs verlegt werden.

Verlegung einer Praxis innerhalb eines Planungsbereichs:Die Verlagerung einer Praxis innerhalb einer Großstadt oder aus dem ländlichen Raum in die Stadt kann durch den Zulassungsausschuss aus Versorgungsgründen verhindert werden, selbst dann, wenn die Verlegung innerhalb eines Bereichs geplant ist.

Jedes Vorhaben sollte daher im Voraus mit dem Zulassungsausschuss abgeklärt werden.

Entscheidend ist die gute Kommunikation mit der eigenen KV, empfiehlt Experte Leutloff von der apoBank. Er sieht einen wichtigen Vorteil der neuen Bedarfsplanung darin, dass sie auf aktuellen Daten basiert und der Bedarf vor Ort daher nun besser abgebildet wird.

"Wie dieser Bedarf gedeckt werden kann, ist allerdings eine andere Frage", betont Leutloff. Neue Ärzte für die Niederlassung auf dem Land zu gewinnen - das wird die Bedarfsplanung allein nicht erreichen. (ger)

Sinkender Arztbedarf trotz Ärztemangel?

Thüringen, Sachsen, Teile von Bayern und Baden-Württemberg und so manche andere Region in Deutschland, vor allem im ländlichen Bereich: Die Ergebnisse der neuen Bedarfsplanung brachten teilweise große Überraschungen. Die Anzahl der freien Hausarztsitze steigt nicht etwa, wie erwartet, sondern sie sinkt sogar deutlich, zum Teil auf die Hälfte.

Der scheinbar paradoxe Effekt ist mathematisch erklärbar, betont Jens Leutloff von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). "Heute sollen laut Bedarfsplanung einheitlich 1671 Einwohner auf einen Hausarzt kommen, auf dem Land waren es früher nur 1474", erläutert der apoBank-Experte für Gesundheitsökonomie. Damit sinke der Arztbedarf auf dem Papier.

Außerdem werden nun die Einwohnerzahlen von 2010 in die Planung aufgenommen - was bei bereits deutlich gesunkenen Einwohnerzahlen in ländlichen Gebieten, etwa in Thüringen, zu einem drastischen Rückgang der Anzahl der offenen Hausarztstellen führt, so Leutloff.

In der Praxis seien jedoch weiterhin viele Stellen offen, so dass der Ärztemangel weiter bestehen bleibt.

Kommt es jetzt doch zu Stilllegungen?

Aufgrund der veränderten Verhältniszahlen wird Überversorgung in vielen Planungsbereichen in Ballungsräumen noch stärker sichtbar als bisher. Der Bestandsschutz von Vertragsarztpraxen gilt allerdings weiterhin - bis hin zu der Möglichkeit, die Praxis am Ende des Berufslebens wirtschaftlich zu verwerten - sprich: zu verkaufen.

"Es wird spannend, ob in dieser Lage die Kassenärztlichen Vereinigungen nun doch Praxen auf Kosten der KV aufkaufen, um sie dann stillzulegen", sagt Jens Leutloff von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Er hält es für möglich, dass einzelne KVen dieses Instrument punktuell in manchen Großstädten nutzen könnten.

Da aber in vielen Planungsbereichen für viele Fachgruppen Überversorgung festzustellen sei, wäre es nach Auffassung des Gesundheitsökonomen "zu teuer, das großflächig durch Stilllegungen von Praxen abzubauen". Insofern könnten Praxisinhaber auch in Ballungsräumen darauf bauen, ihre Praxis an einen Nachfolger abzugeben, oder ihre Praxis in eine größere Kooperation einzubringen.

Fachinternisten: Alle weiter über einen Kamm geschoren

Ob Kardiologe, Pulmologe, Nephrologe, Rheumatologe oder Gastroenterologe - die Facharzt-Internisten werden in der Bedarfsplanung weiter über einen Kamm geschoren. Sie sind Teil der spezialisierten fachärztlichen Versorgung. Das heißt, die Bedarfsplanung für die Facharztinternisten erfolgt auf Ebene der Raumordnungsregionen. Zumindest theoretisch ist es damit denkbar, dass eine Region mit fachärztlichen Internisten überversorgt ist, weil zum Beispiel viele Lungenfachärzte niedergelassen sind. Ein Rheumatologe könnte sich dann nicht in der Region niederlassen, auch wenn für dieses Spezialgebiet sogar zu wenige Ärzte niedergelassen sind.

Keine einheitlichen Verhältnisse bei Fachärzten

Egal ob sich die Praxis in der Stadt oder auf dem Land befindet, für die meisten Fachrichtungen sind nun deutschlandweit einheitliche Verhältniszahlen von Einwohnern je Arzt vorgesehen. Eine Ausnahme bildet die allgemeine fachärztliche Versorgung, zu der die Fachgruppen der Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Pädiater, Psychotherapeuten, HNO und Urologen zählen. Bei diesen Fachgruppen ist das Einwohner-Arzt-Verhältnis in der Stadt geringer als auf dem Land, da städtische Praxen oft Pendler und Personen aus dem Umland mitversorgen. Zudem wurde im Vergleich zu vorher die Verhältniszahl auf dem Land gesenkt.

Erstmals in der Planung: Humangenetiker & Co

Arztgruppen mit kostenintensiver technischer Ausstattung wie Laborärzte, Strahlentherapeuten, Humangenetiker und Neurochirurgen sind zum Jahresbeginn erstmals in die Bedarfsplanung aufgenommen worden. Unabhängig von der Versorgungssituation vor Ort ist eine Niederlassung damit nur möglich, wenn der gesamte KV-Bezirk nicht gesperrt ist.

Für alteingesessene Praxen ergibt sich daraus ein gewisser Konkurrenzschutz. Von Vorteil ist auch ein höherer Wert beim Verkauf der Praxis im gesperrten Gebiet. Ziel der Regelung ist es, Mengenausweitungen durch unkontrollierte Niederlassung vorzubeugen.

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