Krankenhäuser

GKV drängt auf Abbau von Überkapazitäten

Neue Wege in der Klinikplanung sind möglich. Doch der mit der letzten Krankenhausreform geschaffene Strukturfonds bewirkt viel Fehlverteilung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Braucht Deutschland mehr als 2000 Krankenhäuser? Die Antwort ist ein klares Nein. Der Blick auf andere Länder zeigt, in welchem Ausmaß eine Konzentration möglich sein könnte – und sich damit Effizienz und Qualität steigern ließe.

Würde man sich an Dänemark orientieren, käme man in Deutschland mit 330 Kliniken aus. Allerdings haben die Dänen in wenigen Jahren rund 1000 Euro pro Kopf in eine komplett neue Klinikstruktur investiert – hochgerechnet auf Deutschland wären das 80 Milliarden Euro.

500 Mio. Euro erhalten Kliniken aus dem Strukturfonds. Die Mittel werden ausgeschöpft, aber ganz überwiegend nicht gezielt zum Abbau von Überkapazitäten und zur Umwandlung in MVZ oder Pflegeheime genutzt.

Beim GKV-Spitzenverband, so der Leiter der Abteilung Krankenhaus, Dr. Wulf-Dietrich Leber, ist man sich bewusst, dass eine solche Reform in Deutschland illusorisch ist. Deshalb werden Vorschläge unterbreitet, den Prozess der Krankenhausplanung grundlegend neu zu gestalten.

Danach definiert der Gemeinsame Bundesausschuss die Erreichbarkeit und damit die notwendigen Krankenhausstandorte, das Kartellamt regelt die Trägervielfalt, GBA und IQTiG regeln Strukturen und Prozesse.

Reform zum Teil schon umgesetzt

Ein Teil ist schon jetzt Realität. So muss der GBA Vorgaben für Sicherstellungszuschläge nach Paragraf 136c Absatz 3 bestimmen, und zwar zur Erreichbarkeit (Minutenwerte für die Anfahrtdauer), zur Frage, wann ein geringer Versorgungsbedarf besteht und für welche Leistungen die notwendige Vorhaltung zur Versorgung sicherzustellen ist. Laut GBA gilt:

  • Die zumutbare Fahrzeit mit dem Pkw beträgt 30 Minuten.
  • Die Betroffenheitsnorm besagt, dass mindestens 5000 Einwohner von einer längeren Fahrzeit betroffen sein müssen.
  • Die Einwohnerdichte muss unter 100 je Quadratkilometer liegen.
  • Vorgehalten werden müssen Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie.

Unter diesen Voraussetzungen sind etwa hundert Krankenhäuser Kandidaten, die einen Sicherstellungszuschlag erhalten können – bei insgesamt rund 2000 Kliniken in Deutschland nicht viel. Das heißt auch: Es besteht großer Spielraum zum Abbau von Krankenhauskapazitäten und zur Konzentration von Kliniken auf weniger Standorte.

Um diesen Prozess einzuleiten, wurde mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 der mit jährlich 500 Millionen Euro dotierte Strukturfonds geschaffen mit dem Ziel, nicht leistungsfähige Kliniken zu schließen, in MVZ oder Pflegeheime umzuwandeln oder mehrere Krankenhäuser in einer Region an einem Standort zu konzentrieren. Die Effekte sind:

  • Nahezu alle Länder schöpfen den Förderrahmen zu 100 Prozent aus.
  • Die meisten Projektanträge hat Nordrhein-Westfalen gestellt (17), gefolgt von Bayern (7) und Baden-Württemberg (5).
  • Von insgesamt 64 Projekten beziehen sich nur elf auf eine Schließung und zwölf auf eine Umwandlung. 40 Projekte zielen auf Konzentration ab.
  • Der überwiegende Teil der Fördermittel fließt in Projekte zur Konzentration, nämlich 86 Prozent. Lediglich 6,6 und 5,8 Prozent werden zur Umwandlung oder Schließung genutzt.

Das heißt: Die Einrichtung des Strukturfonds und seine Ausgestaltung führen nicht zu einem wirksamen und zielführenden Abbau von Überkapazitäten. Außerdem ist die Mittelverteilung aus dem Strukturfonds auf die Länder nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel von 1949 fragwürdig, weil er nichts mit den regionalen Strukturproblemen der Krankenhausversorgung zu tun hat. Um dem abzuhelfen, schlägt der GKV-Spitzenverband vor:

  • Nicht die Länder, sondern die Träger selbst sollten Anträge auf Schließungen beim Bundesversicherungsamt stellen können.
  • Schließungen in Ballungsgebieten müssen Priorität vor Konzentration und Umwandlung haben.
  • Die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel ist nicht sinnvoll und muss modifiziert werden.
  • Die PKV sollte ebenfalls in den Strukturfonds einzahlen.
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