Planungsindikatoren stoßen auf Ablehnung

Mir san mir: Auch bei der Klinikplanung

Bayern will bei der Krankenhausplanung Herr im Haus bleiben. Direkte Vorgaben durch Planungsindikatoren des GBA stoßen im Freistaat auf Ablehnung. Hierfür gibt es Beifall von der Krankenhausgesellschaft.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:
Planungsrelevante Qualitätsindikatoren und andere Bundesvorgaben sollen im bayerischen Krankenhausplanungsausschuss geprüft werden.

Planungsrelevante Qualitätsindikatoren und andere Bundesvorgaben sollen im bayerischen Krankenhausplanungsausschuss geprüft werden.

© Kautz15 / adobe.stock.de

MÜNCHEN. Mehr ambulant-stationäre Kooperation ist ein Muss. Davon zeigte sich Franz Stumpf, Vorsitzender der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, bei deren Mitgliederversammlung überzeugt.

Ziel müsse ein "abgestimmtes und gut organisiertes Miteinander" sein, sagte Stumpf. Eine integrierte, sektorenübergreifende Planung erachtete er aber derzeit als unrealistisch. Dafür seien die Rechtsgrundlagen zu unterschiedlich. Statt dessen sollten die Länder versuchen, die Sektoren besser aufeinander abzustimmen. "Dafür brauchen sie zusätzlich zur Planung im stationären Bereich aktive Mitgestaltungsrechte in der vertragsärztlichen Versorgung", forderte Stumpf. Ein "ideales Beispiel" für ein solches Szenario sei die Notfallversorgung.

Ein gut funktionierendes Zusammenwirken der Sektoren erfordere auch eine angemessene finanzielle Absicherung, so die Amtschefin des Bayerischen Gesundheitsministeriums Ruth Nowak. Das müsse nicht zuletzt auch für zusätzlich anfallende Leistungen von Klinikärzten im Bereitschaftsdienst gelten. Nach längerem Streit hätten sich die KV Bayerns und die Krankenhausgesellschaft an diesem Punkt einigen können. Es sei eine "ausgewogene Lösung" gefunden worden, so Nowak.

Sache des Landes sollte Stumpf zufolge die Krankenhausförderung bleiben. Derzeit kursiere die Idee, auch der Bund solle sich daran beteiligen. Dies lehnte der Chef der Krankenhausgesellschaft aber ab, da so Einmischungen des Bundes Tür und Tor geöffnet würden. Schon die bisherigen Vorgaben des Bundes, wie etwa planungsrelevante Qualitätsindikatoren oder die Definition von Zentren, seien kritisch zu sehen. Bayern könne die Investitionen in seine Krankenhäuser im Übrigen alleine stemmen. Das zeige die Anhebung des Fördervolumens durch die bayerische Staatsregierung. Dieses ist von bisher 503 Millionen Euro auf nun 643 Millionen Euro für das Jahr 2018 ausgeweitet worden.

Wie Nowak berichtete, solle der Gemeinsame Bundesausschuss aus der Krankenhausplanung herausgehalten werden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist die Möglichkeit eröffnet worden, dass GBA-Empfehlungen automatisch in die Krankenhausplanung der Länder eingehen. Nicht zuletzt durch bayerische Mitwirkung sei im KHSG eine Öffnungsklausel untergebracht worden. Das Land habe diese auch bereits genutzt. Als Folge werde jede Empfehlung erst vom Krankenhausplanungsausschuss daraufhin geprüft, ob diese "für Bayern taugt", so Nowak.

Eine neue Förderung sei zudem Mitte November beschlossen worden, das "Förderprogramm Zentren und Schwerpunkte in der stationären Versorgung". Es ermögliche gezielte Zuschüsse für Krankenhäuser mit besonderem Aufwand. Dieser könne etwa durch Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten entstehen, oder durch eine besondere technologische Ausstattung. Im März wolle der Krankenhausplanungsausschuss das Programm in einer Sondersitzung verabschieden. Dann sollen erste Zuschüsse fließen.

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