Länder fordern

Sektorengrenze muss fallen!

Die Mauer muss weg! Die Länder haben sich bereits auf das Schleifen der Sektorengrenze geeinigt. Im Juni soll das Projekt starten. Modellprojekte legen die Probleme heute schon offen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wenn ein Rad ins andere greifen soll, müssen die Hindernisse für eine sektorenübergreifende Versorgung identifiziert und beseitigt werden.

Wenn ein Rad ins andere greifen soll, müssen die Hindernisse für eine sektorenübergreifende Versorgung identifiziert und beseitigt werden.

© MG/ stock.adobe.com

BERLIN. Die Länder machen Druck beim sektorenübergreifenden Umbau des Gesundheitswesens. Im Juni will die Gesundheitsministerkonferenz einen "klaren Vorschlag" unterbreiten, wie die von der Koalition geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgestaltet werden soll, die Hindernisse für die sektorenübergreifende Versorgung identifizieren soll.

Das hat Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) bei einer Veranstaltung in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin angekündigt. "Es wird Ergebnisse geben", sagte Lucha.

Die Länder hätten bereits 2017 den Bund einstimmig dazu aufgefordert, eine solche Reformkommission einzusetzen. Sein Land habe zudem bei der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden Anfang März in Düsseldorf einen Beschlussvorschlag eingebracht.

Dabei gehe es um die Harmonisierung der ambulanten und stationären Honorarsysteme sowie der Bedarfsplanung. Vorbild könne die psychiatrische Versorgung sein.

Dort werde bereits sektorenübergreifend geplant, es gebe Regionalbudgets. "Der tagesklinische Gedanke in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung, der wird auch in der allgemeinmedizinischen Versorgung Einzug halten und ihr Zentrumscharakter verleihen", so Lucha. Bis 2020 soll die Arbeitsgruppe Vorschläge entwickelt haben.

"Rechtlicher Rahmen fehlt"

Sektorengrenze: Die Ziele der Länder

Gemeinsame Bedarfsplanungvon Ärzten und Kliniken

Angleichung der Honorierungssysteme

Harmonisierung von Kodierung und Dokumentation

Gemeinsame telematische Infrastruktur

Gemeinsame Qualitätssicherung

Für eine Dezentralisierung der Versorgungsplanung sprach sich der Reutlinger Landrat Thomas Reumann aus. Mit den kommunalen Gesundheitskonferenzen, die im Südwesten vor einigen Jahren etabliert wurden, seien die Strukturen dafür vorhanden.

"Was fehlt, ist der rechtliche Rahmen, um sektorübergreifende Zusammenarbeit zu ermögliche, auch mit Reha und Pflege", sagte Reumann.

Hindernisse bei der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe hat ein Modellprojekt der Robert Bosch Stiftung in Hohenstein auf der Schwäbischen Alb zutage treten lassen.

Dort entsteht ein "Patientenorientiertes Zentrum zur Primär- und Langzeitversorgung" (PORT), das die Gesundheitsversorgung und die Gesundheitswirtschaft der Region tief integrieren soll.

Nicht alle denkbaren und möglichen Mitglieder können an einer Praxisgemeinschaft teilnehmen. "Aus berufsrechtlichen Gründen wären zum Beispiel Pflegestützpunkt und Apotheke ausgeschlossen, da sie keine Mitglieder einer Praxisgemeinschaft im engeren Sinne sein können", heißt es in einem vom Landkreis Reutlingen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.

Schon bei einem von unterschiedlichen Professionen genutzten Wartezimmer kann es demnach rechtliche Probleme geben.

Das sei alles andere als förderlich für eine gemeinschaftliche, sektorenübergreifende Versorgung, sagte Reumann der "Ärzte Zeitung".

Immerhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis: "Wenn es Ärzten gestattet ist, mit Angehörigen anderer Heilberufe eine medizinische Kooperationsgemeinschaft (...) bei der Heilbehandlung einzugehen, dann muss es erst recht möglich sein, mit anderen Heilberufen eine Praxisgemeinschaft einzugehen, bei der man sich Personal und Räume teilt."

In drei Landkreises wird sektorenübergreifende Versorgung simuliert

Simuliert werden die Möglichkeiten einer sektorenübergreifenden Versorgung in drei Landkreisen in Südwürttemberg zudem anhand von sieben für die Morbidität der Testregion relevanten Krankheitsbildern. Die Daten dafür hat das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt bereitgestellt.

Das Fazit, das Dr. Antje Erler vom Institut zog, ist wenig überraschend. Die künftigen Versorgungsaufgaben – vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung, von Urbanisierung und tendenziell abnehmender ärztlicher Arbeitszeit – seien nur durch eine besser koordinierte sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit zu bewältigen, sagte Erler.

Dazu müssten die finanziellen Anreize so gestaltet werden, dass die Gesundheitsakteure sich vernetzten und gemeinsam Verantwortung übernähmen.

Voraussetzungen dafür seien die Harmonisierung der Honorierungsansätze, interprofessionelle Versorgungsvergütung, Regionalbudgets, eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung und die Verankerung der kommunalen Gesundheits- und Versorgungskonferenzen im Sozialgesetzbuch.

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