Brandenburg

Alle Krankenhäuser sollen erhalten bleiben

Nicht nur alle Klinikstandorte will Gesundheitsministerin Golze erhalten, sondern auch die Notaufnahmen an kleineren Krankenhäusern. Sie setzt dazu auf Ausnahmeregelungen.

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POTSDAM. Die Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) hat sich erneut zum Erhalt aller Krankenhausstandorte in dem Flächenland bekannt.

"Wir brauchen unsere Kliniken als Anker der gesundheitlichen Versorgung auf dem Land und wollen alle 53 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten", so Golze anlässlich eines Besuchs im Krankenhaus Märkisch-Oderland, das derzeit aus Mitteln des Strukturfonds umstrukturiert wird.

Mit den Fördermitteln von 9,8 Millionen Euro sollen die Orthopädie und die Innere Medizin jeweils an einem der beiden Standorte in Straußberg und Wriezen konzentriert werden. Die Baumaßnahmen sollen 2020 abgeschlossen sein.

Erfolgreich für Ausnahmeregelungen eingesetzt

Wenige Tage zuvor ist die Landesgesundheitsministerin Befürchtungen entgegengetreten, dass viele der kleinen Krankenhäuser in Brandenburg ihre Notaufnahmen schließen müssten, wenn das Stufenkonzept zur Notfallversorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) umgesetzt wird.

"Die stationäre Notfallversorgung ist auch künftig flächendeckend in Brandenburg gewährleistet", so Golze anlässlich einer Fragestunde im Brandenburger Landtag.

Die Brandenburger Landesregierung habe sich gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich für Ausnahmeregelungen eingesetzt, sagte die Ministerin.

"Das waren intensive Gespräche vor der Entscheidung des GBA, die sich am Ende gelohnt haben. Auch in Zukunft werden in ländlichen Regionen kleinere Krankenhäuser der Grundversorgung eine gute Notfallversorgung anbieten können", versicherte Golze.

Menschen nicht verunsichern

Sie verwies darauf, dass bei dem Thema gerade viele Vermutungen und Befürchtungen kursieren würden. "Spekulationen helfen jetzt aber niemandem weiter. Man darf die Menschen auch nicht verunsichern", forderte Golze.

Der GBA-Beschluss sei noch nicht veröffentlicht. Welche konkreten Auswirkungen er auf die Notfallversorgung im Land Brandenburg tatsächlich habe, könne erst analysiert werden, wenn er den Ländern offiziell vorgelegt wird.

"Wir wissen aber schon heute, dass Ausnahmeregelungen möglich sind. Sollten in Brandenburg Krankenhäuser, die wir für die Notfallversorgung brauchen, betroffen sein, wird die Landesregierung von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen", kündigte die Ministerin an.

Gerade für die Flächenländer sei es wichtig, selbstständig entscheiden zu können, an welchen Krankenhausstandorten Rettungsstellen vorhanden sein müssen. (ami)

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