Bedarfsplanung

GBA hält an Regel für "Ermächtigte" fest

Veröffentlicht:

BERLIN. Ermächtigte Ärzte werden weitere vier Jahre entsprechend ihrem Tätigkeitsumfang pauschaliert auf den Versorgungsgrad angerechnet. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ist nun in Kraft getreten. Laut GBA liegen für die ermächtigten Einrichtungen nach wie vor keine grundlegenden systematischen Informationen vor, "wer, mit welcher Qualifikation, an welchen Patienten, in welchem Umfang, welche Art von Versorgungsleistungen erbringt".

Genau diese Daten hätte der GBA für eine abschließende Evaluation und Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie in diesem Punkt aber benötigt. Nun soll spätestens im Jahr 2022 über eine mit empirischen Daten belegte Fortgeltung oder Anpassung beraten werden. Der Ausschuss ist sich sicher, dass es bis dahin transparentere Versorgungsdaten zu den Ermächtigten gibt und auch die Qualitätsberichte noch einmal mehr Infos liefern.

Die Regelung, die im Frühjahr 2014 in Kraft getreten war, war ursprünglich auf vier Jahre – bis zum 31. Mai 2018 – befristet. Nach drei Jahren sollte der GBA die Auswirkungen auf die Versorgung evaluieren. (reh)

Mehr zum Thema

„Keine weiteren bundesweiten Blaupausen“

AOK drängt auf stärker regional ausgerichtete Versorgungskonzepte

Versorgungslage

Ärztemangel? Prognose: Schwindsucht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen