GBA

Weitere Beratungen zu Mindestmengen beschlossen

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BERLIN. Auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen, Beratungsverfahren für weitere Mindestmengen einzuleiten.

Diese sollen nun für die operative Behandlung des Lungenkarzinoms und des Mammakarzinoms erarbeitet werden.

Die Festlegung von Mindestmengen ist umstritten und kann dazu führen, dass Krankenhäuser von der Erbringung der betreffenden Leistung ausgeschlossen werden.

Zwar ist der Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität der Leistung gut belegt, strittig ist allerdings oft die Konkretisierung einer bestimmten Mindestmenge. (HL)

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