Kommentar – Querelen um KV-Praxis in Feuchtwangen

Nur ein letzter Trumpf

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Wenn der Hausarztmangel sich dauerhaft in einer Region einnistet und kein anderes Instrument mehr hilft, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen einen letzten Trumpf: die KV-Eigeneinrichtung.

Genau diese Option hat die KV Bayerns gezogen, weil sich die hausärztliche Versorgung im mittelfränkischen Feuchtwangen allen Bemühungen zum Trotz nicht zum Besseren wenden will.

Das Vorhaben begeistert aber nicht alle niedergelassenen Ärzte vor Ort. Die geplante KV-Eigeneinrichtung, so die Klage, torpediere das Engagement der Praxischefs, durch die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten sich den Nachwuchs im eigenen Haus heranzuziehen. Das Beispiel in Feuchtwangen lehrt, dass eine Eigeneinrichtung wirklich nur Ultima ratio sein sollte.

Dabei hat die KV in Bayern in ihrer Sicherstellungsrichtlinie bereits klargestellt, dass eine Praxis, in der ein Arzt nur noch den Kittel anziehen muss, nur eine Übergangslösung sein kann. Zudem ist festgelegt, dass der angestellte KV-Arzt in der Regel nach zwei Jahren die Praxis in eigener Niederlassung weiterführen soll.

Um Ärger zu vermeiden, sollten die KV-Verantwortlichen daher mit den Praxischefs vor Ort die Perspektiven der Sicherstellung erörtern und vorab den Fahrplan für den Ausstieg aus einer KV-Praxis klären.

Lesen Sie dazu auch: Bayern: Querelen um KV-Praxis

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