Barmer-Chef

Länder müssen ihre Planungsmacht teilen

Mitte des Jahres legt der GBA eine neue ambulante Bedarfsplanung vor. Die Diskussion bei den Ärzten, in der Wissenschaft und in der Politik ist schon weiter.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sektorenübergreifende Versorgung Hand in Hand.

Sektorenübergreifende Versorgung Hand in Hand.

© stokkete / stock.adobe.com

BERLIN. Die Alterung der Bevölkerung, sich entleerende Regionen abseits der Ballungszentren und ein sich deutlich abzeichnender Mangel an Arztarbeitszeit in den Praxen und den Krankenhäusern erfordern Reaktionen aus der Selbstverwaltung und der Politik.

Bei einer Veranstaltung der Barmer am Donnerstagabend in Berlin haben Fachleute nun erste konkrete Vorschläge für einen Kurswechsel bei der Bedarfsplanung diskutiert, wie sie die Barmer in einem Zehn-Punkte-Papier vorgestellt hat.

Im Blick hat Barmer-Chef Professor Christoph Straub dabei die „hoch entwickelte doppelte Facharztschiene“, also nicht die hausärztliche und auch nicht die spezialfachärztliche Versorgung.

„Wir können mit der gleichen Summe Geld sehr viel mehr vernünftige und gute Versorgung finanziere“, sagte Straub. Dafür sollten allerdings die derzeit getrennten Planungszuständigleiten für Krankenhäuser und die ambulante Versorgung zusammengeführt werden.

Neuer Wind für die Bedarfsplanung?

  • Planung nach ambulanten (Fach-)Arztsitzen und Krankenhausbetten ersetzen durch Planung nach Bedarf an medizinischen Leistungen.
  • Bedarf anhand von Leistungs- und Abrechnungsdaten (Diagnosen, Prozeduren, Schweregrade) ermitteln.
  • Umsetzung soll durch sektorenübergreifende Landesgremien erfolgen.

Konkret schwebt den Autoren des Konzepts, federführend Gabriela Leyh von der Barmer, vor, die Kapazitätsplanung durch eine Leistungsplanung zu ersetzen. Grundlage aller Planung sollten Daten des Statistischen Bundesamtes sein.

Mit diesem „empirischen Anker“ im Rücken sollten dann KVen, Kassen und Krankenhäuser die Planungsarbeit angehen. Treffpunkt sollte eine Weiterentwicklung der Landesgremien nach Paragraf 90a, also ein Gremium nach einem neu ins SGB V einzufügenden Paragraf 90b sein. Die Länder müssten dann ihre Macht über die Krankenhäuser dafür mit der Selbstverwaltung teilen, sagte Straub.

Derzeit fielen die Erlöse für stationär erbrachte Leistungen dreimal höher aus als für die gleichen ambulanten Leistungen, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Professor Ferdinand Gerlach.

Der Rat habe bereits 2600 Leistungen definiert, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden könnten. Um die Spieße gleich lang zu machen, sollten die Startpreise dafür nicht auf EBM-Niveau gesenkt werden, sondern darüber liegen.

„Eine Entpolitisierung der Krankenhausplanung würde helfen“, sagte Dr. Jens Schick, Vorstand der Sana-Kliniken. Es sei zu erwarten, dass nicht alle Krankenhäuser solche Operationen am Bedarfsplanungssystem überleben würden.

Gremium kein "Kaffeetrinkverein"

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij unterstrich aus ihrer Sicht das Primat der Politik. „Es geht nicht beides: Selbstverwaltung sein und gleichzeitig die Planung einzufordern“, sagte die Linken-Politikerin.

Die Ministerin räumte ein, dass die Politik keinen Einfluss auf das Krankenhausmanagement habe, mithin auch nicht auf das Leistungsangebot. Dafür sei es sinnvoll, Daten zusammenzuführen, damit sie nutzbar würden, sagte Karawanskij.

Das Gremium nach Paragraf 90a sei in Brandenburg kein „Kaffeetrinkverein“. Wenn sich herausstelle, dass eine ärztliche Leistung an einem Ort keinen grundversorgenden Effekt ergebe, dann sei der Umbau der Versorgung an dieser Stelle richtig. Klinik-Standorte zu schließen lehne sie dagegen ab, so die Ministerin.

Skeptisch zeigte sich die Wissenschaft. Einen „tatsächlichen Bedarf“ in einem Planungssystem zu operationalisieren, sei unmöglich, sagte Professorin Leonie Sundmacher von der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sundmacher und ihr Team hatten im vergangenen Jahr ein Gutachten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zur Bedarfsplanung verfasst.

"Objektiver Versorgungsbedarf ist latent"

Der GBA hat angekündigt, wie vom Gesetzgeber vorgegeben bis Ende Juni eine neue ambulante Bedarfsplanung vorzulegen. Diese Planung wird, davon gehen alle Fachleute aus, nach wie vor stark an Kapazitäten und weniger an Leistungsbedarfen ausgerichtet sein. „Der objektive Versorgungsbedarf ist latent“, drückte Sundmacher dies aus.

Die Gesundheitsökonomin plädierte dafür, die medizinischen Fachgesellschaften in die Planung einzubinden. Die sollten in einem Konsentierungsprozess bestimmen, was wohnortnahe Versorgung tatsächlich ausmache.

Davon ausgehend müsse dann bestimmt werden, welche Art von Versorgung ein Arzt in einem Gebiet tatsächlich erbringen müsse.

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