Arztsitze

Neue Bedarfsplanung verlangt Rechenmarathon

Der Südwesten hat Lücken im Datentableau: In Baden-Württemberg wird dieser besonders anspruchsvoll. Denn in der Kalkulationsbasis fehlen Fallzahlen und Diagnosen der Patienten, die in Selektivverträgen eingeschrieben sind.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Rechenoperation mit Unbekannten: Bei der Kalkulation des Morbiditätsfaktors fehlen der KV Diagnosedaten aus den Selektivverträgen.

Rechenoperation mit Unbekannten: Bei der Kalkulation des Morbiditätsfaktors fehlen der KV Diagnosedaten aus den Selektivverträgen.

© kebox / stock.adobe.com

STUTTGART. Mit der neuen Bedarfsplanung kommt auf die KV Baden-Württemberg ein Rechenmarathon zu – allerdings einer unter erschwerten Bedingungen. Das machte KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner bei der jüngsten Vertreterversammlung in Stuttgart deutlich. Frühestens im Oktober werde die KV Ergebnisse vorlegen können.

Zur Erinnerung: Mitte Mai hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine überarbeitete Bedarfsplanungsrichtlinie vorgelegt, deren Ziel es ist, den Akteuren auf der Landesebene differenziertere Instrumente an die Hand zu geben, um die regionale und lokale Verteilung von Vertragsärzten sowie Psychotherapeuten zu steuern. Die Botschaft des GBA hörte sich zunächst gut an: Über 1400 Hausärzte, rund 400 Pädiater und rund 480 Nervenärzte könnten bundesweit nach der neuen Bedarfsplanung hinzukommen.

Neu und nach bundeseinheitlichem Maßstab festgelegt werden die Verhältniszahlen, also die Einwohnerzahl pro Arzt oder Psychotherapeut. Bei Hausärzten sinkt diese Relation von 1671 auf 1606. Zusätzlich modifiziert werden kann diese Verhältniszahl über einen Morbiditätsfaktor.

Besonderheit in Baden-Württemberg

Hier beginnt das baden-württembergische Spezialproblem: Von den mehr als 1,5 Millionen Versicherten, die insbesondere in Hausarztverträgen eingeschrieben sind, liegen Fallzahlen und Diagnosen der KV nicht vor. Also kann auch die Krankheitslast dieser Versicherten bei der Ermittlung des Bedarfs nicht berücksichtigt werden.

Das Problem könnte der KV auf die Füße fallen, da in den Selektivverträgen überdurchschnittlich viele Versicherte mit hoher Morbidität eingeschrieben sind. Eine Krankheitslast, die in der offiziellen Statistik nicht auftaucht. Auf der Habenseite der neuen Bedarfsplanung sieht Fechner, dass der Bundesausschuss Minutenwerte definiert hat, innerhalb derer der überwiegende Teil der Einwohner einer Region verschiedene Arztgruppen per Auto erreichen können soll. Bei Hausärzten sind es 20 Minuten, bei Kinderärzten 30, bei anderen Facharztgruppen 40 Pkw-Minuten. Anhand dieser Werte können dann lokale Sonderbedarfe für Arztsitze definiert werden.

Grünes Licht gab die Vertreterversammlung für die geänderte Sicherstellungs-Richtlinie ZuZ (Ziel und Zukunft). Künftig können Vertragsärzte, die in der Substitutionstherapie von Drogenabhängigen tätig sind, eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Dies gilt etwa dann, wenn der betreuende Arzt neue Substitutionspatienten übernimmt, die zuvor anderweitig behandelt wurden. Die Behandlung dieser Patientenklientel sei „zeitintensiv, teilweise defizitär und (...) mit praxisorganisatorischen Schwierigkeiten verbunden“, heißt es zur Begründung. Zudem sei zu erwarten, dass in Zukunft Institutsambulanzen schließen werden.

In einer weiteren Entschließung kritisierten die Delegierten die Neuregelung der Gründungsberechtigung für Medizinische Versorgungszentren. Das Terminservicegesetz (TSVG) habe hier Investoren den „Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung vereinfacht“. Diese an „Kapitalinteressen orientierte Medizin hat nicht die Krankenversorgung im Blick“.

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