KBV verklagt Gemeinsamen Bundesausschuss

BERLIN (ble). Die KBV verklagt den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Grund sind zwei GBA-Beschlüsse zur ambulanten Krankenhausbehandlung bei Multipler Sklerose und Tuberkulose nach Paragraf 116 b SGB V.

Veröffentlicht:

Darin ermöglicht der GBA Patienten die Behandlung auch ohne Facharztüberweisung und bei Verdachtsdiagnosen. Nach Ansicht der KBV ist das unzulässig. Es wäre die erste Klage eines GBA-Trägers gegen den Ausschuss. Zudem hat offenbar auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft als GBA-Träger ihre Mitglieder aufgefordert, gegen vom GBA festgelegte Mindestmengen bei Behandlungen nach Paragraf 116 b zu klagen.

Ziel der Klage sei, vor Gericht eine nachvollziehbare Regelung über die Kriterien für den Zugang von Patienten zur spezialisierten ambulanten Behandlung im Krankenhaus zu erzielen, sagte KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller. Die beiden Beschlüsse ermöglichten eine Behandlung ohne Facharztüberweisung, in vielen Hausarztverträgen sei das dagegen nicht möglich.

Lesen Sie dazu auch: KBV klagt gegen ambulante Kliniköffnung

Mehr zum Thema

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert