Bundesrat will Nachbesserungen bei Psychotherapie

BERLIN (ble). Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Bedarfsplanung eine Mindestquote von 20 Prozent zur Versorgung psychisch kranker Kinder zu reservieren. Damit soll die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.

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Eine entsprechende Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Weiterentwicklungsgesetzes der Bundesregierung verabschiedete das Ländergremium am Freitag auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause.

Anders als bisher soll mit einer Quotierung künftig sichergestellt werden, dass mindestens 20 Prozent der zugelassenen Psychotherapeuten überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Hierzu gehören Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, aber auch Psychologische Psychotherapeuten sowie ärztliche Psychotherapeuten, die eine entsprechende Fortbildung nachweisen können.

Zwar sieht auch ein Gesetzesantrag der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der GKV eine Quote vor. Diese liegt für psychotherapeutische Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen, allerdings nur bei zehn Prozent. Gleichzeitig will die Regierung die bisherige Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte von 40 auf 20 Prozent senken.

Alte Regelung läuft Ende 2008 aus.

Seit 1998 sieht das Gesetz für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten eine Versorgungsquote von jeweils 40 Prozent vor. Diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus.

Der Bundesrat nennt als Grund für seine Forderung nach einer 20-Prozent-Quote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten den Bevölkerungsanteil der unter 18-Jährigen, der ebenfalls rund 20 Prozent betrage. "Hierdurch könnten sich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an der Versorgung beteiligen, die bereits heute approbiert sind und derzeit keine Niederlassungsmöglichkeit haben", heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.

Die Regierung argumentiert, dass es neben Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten noch weitere Leistungserbringer gibt. Zudem soll so verhindert werden, dass erneut Zulassungen nicht besetzt werden können, diese für andere Leistungserbringer aber blockiert sind.

In ihrem Antrag räumt die Regierung derweil ein, dass die pauschale 40-Prozent-Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte zu hoch angesetzt gewesen sei. So sei die Gruppe der überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zahlenmäßig nicht dazu in der Lage gewesen, die bisher für sie reservierten Niederlassungsmöglichkeiten auch zu besetzen. Dadurch seien Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten gesperrt, ohne dass insgesamt genügend psychotherapeutische Leistungserbringer vorhanden seien, um die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten sicher zu stellen.

Unter- und Fehlversorgung

Die ambulante Versorgung psychisch Kranker teilen sich 12 900 psychologische Psychotherapeuten, darunter 2800 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Hinzu kommen 4700 ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte.

Vor allem psychologische Psychotherapeuten sind extrem ungleich in Deutschland niedergelassen: Ein Psychologe betreut in Berlin 2372 Einwohner, in Brandenburg 14 880 Einwohner und in Mecklenburg-Vorpommern 16 575 Einwohner. Besonders schlecht ist im Osten die Versorgung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

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