KOMMENTAR
Keine Angst vor der Freiheit!
Mit vielen guten Gründen wendet sich die Bundesärztekammer beharrlich gegen Staats- und Einheitsmedizin. Und erstaunt das Publikum nun mit einem Widerspruch.
Tatsache ist doch: die staatliche Gebührenordnung für ärztliche Leistungen ist völlig veraltet. Die Behelfslösungen über Analogbewertungen sind für Ärzte, Patienten und Versicherer zu Prozessfallen geworden. Bürokraten in Finanz- und Innenministerien bremsen seit Jahren jeglichen Fortschritt aus.
Die Idee, für die staatlichen Gebührenordnungen - gegenwärtig ist dies bei der GOZ-Reform, später wahrscheinlich auch für die GOÄ-Reform geplant - eine Öffnungsklausel vorzusehen, sollte daher nicht von vornherein abgelehnt werden. Das Schlagwort vom ruinösen Preiswettbewerb ist ein Totschlag-Argument. Es verkennt, welchen Stellenwert der gute Arzt gerade für Privatversicherte hat. Preferred Provider, bevorzugter Arzt für einen Privatversicherer und seine Klientel zu sein, kann auch heißen: gute, vielleicht sogar garantierte Leistung zu einem fairen Preis.
Dies zu organisieren, darf man freilich nicht Monopolen überlassen: nicht dem Kammersystem, dem Ärzte zwangsweise angehören, und auch nicht einem Branchenverband, der damit zum Kartell würde. Vielmehr wäre die Öffnungsklausel eine Chance für freie Ärzteverbände und Unternehmen, in der Privatmedizin zu zeigen, was Ärzte zu leisten imstande sind. Also: Keine Angst vor der Freiheit!
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