Mehrere Faktoren bestimmen die Berechnung des RLV
BERLIN (eb). Wenige Wochen vor Weihnachten erfahren niedergelassene Ärzte ihr Regelleistungsvolumen (RLV). Die Mechanik zur Errechnung des RLV ist komplex.
Für den einzelnen Vertragsarzt ist die Festlegung des RLV ein wichtiger Schritt - denn so weiß er, wie hoch sein Umsatz pro Quartal mindestens sein wird. Zusätzlich zu diesem Budget kommen noch Einnahmen aus anderen Leistungen wie Vorsorge und Früherkennungsleistungen oder Akupunktur: Sie werden nicht in das Regelleistungsvolumen mit einbezogen und werden deshalb weiter ohne Mengenbegrenzungen bezahlt.
Ermittelt wird das RLV auf Basis der morbiditätsbedingten vorhersagbaren Gesamtvergütung. Es bestimmt sich - nach Abzug von Rückstellungen - aus dem arztgruppenspezifischen Fallwert und der Fallzahl des Arztes im Vorjahresquartal. Wichtig ist: Ein Arzt kann den Antrag stellen, dass sein RLV individuell erhöht wird.
Lesen Sie dazu auch: Regelleistungsvolumen - die Vorstufe des Euro-Honorars