Im Namen der Terrorabwehr - das BKA soll Ärzte bespitzeln dürfen

BERLIN (HL). Abermals versucht der Gesetzgeber, das Berufsgeheimnis unter anderem von Ärzten, auszuhöhlen. Dagegen wandte sich gestern der Bundesverband der Freien Berufe bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses.

Veröffentlicht:

Der konkrete Anlass ist der Gesetzentwurf zu Abwehr des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Diesen Entwurf wertet der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Dr. Ulrich Oesingmann, als einen "weiteren Meilenstein auf dem Weg in den Kontrollstaat, weil er der Tradition des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes folgt".

Mit diesem Gesetz wurde ein Zwei-Klassen-Status unter den Berufsgeheimnisträgern geschaffen: Danach sind Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, die kein Mandat als Strafverteidiger haben, Steuerberater und Journalisten genießen dagegen nur einen relativen Schutz und werden nach Auflassung des Bundesverbandes der Freien Berufe unter den Generalverdacht der Konspiration mit Terroristen gestellt.

Nach Auffassung des von den Freiberuflern eingebundenen Rechtsexperten Professor Hans-Jörg Geiger sind jedoch Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte existenzielle Elemente der freiberuflichen Tätigkeit, da sie ein Vertrauenverhältnis erst ermöglichen. Diese Grundsätze würden nun mit dem neuen BKA-Gesetz wieder in Frage gestellt.

Der Bundesverband der Freien Berufe fordert deshalb einen einheitlichen und vollständigen Schutz der Vertraulichkeit für alle Freiberufler. Die Fraktionen der Regierungskoalition hätten sich jedoch dem Dialog mit den Freien Berufen entzogen. Ein Lichtblick bleibe der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion, die sich für die Streichung der Stufenregelung bei der Vertraulichkeit ausgesprochen hat.

Eine weitere Hoffnung bleibe das Bundesverfassungsgericht, das den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten vorerst stark eingeschränkt hat. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht dazu allerdings noch aus.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System