Mit 3,5 Cent ist ambulante Op nicht finanzierbar

KÖLN (iss). Bleibt es bei dem vom Erweiterten Bewertungsausschuss festgesetzten Orientierungspunktwert von 3,5 Cent, droht den ambulanten Operateuren das Aus, warnt Elmar Mertens, Vertreter der Niedergelassenen im Berufsverband Deutscher Anästhesisten.

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Zu einem solchen Punktwert könne kein ambulanter Operateur seine Leistungen erbringen. "Dies liegt unterhalb des Kostenapparates der ambulanten Operateure, es wird zu einem Operationsstopp bei niedergelassenen Fachärzten kommen", prognostiziert er.

Das Bundesschiedsamt hatte 2006 entschieden, dass Leistungen des ambulanten Operierens nach Paragraf 115b Sozialgesetzbuch V in Klinik und Praxis unbudgetiert bezahlt werden müssen und ein vorher bekannter Punktwert existieren muss. Dagegen läuft eine Klage der Krankenkassen beim Sozialgericht Berlin. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen hätten den Schiedsamtsspruch aber zugunsten der ambulanten Operateure umgesetzt, berichtet Mertens.

"Die Punktwerte sind zwar regional unterschiedlich, wir haben aber erstmals seit Jahren eine befriedete Situation, in der wir prospektiv planen können", sagt er der "Ärzte Zeitung". Das werde durch den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wieder in Frage gestellt.

Bei Fachgruppen mit einem hohen Kostenapparat bleibe nur ein geringer Anteil für den Arztlohn. "Bei uns reduzieren die technische Ausstattung und Faktoren wie die gestiegenen Lohn- und Energiekosten ganz massiv, was für den Arzt übrig bleibt", sagt Mertens.

Die vom Schiedsamt gestützte Forderung nach gleich langen Spießen für niedergelassene Fachärzte und Kliniken beim ambulanten Operieren werde durch den Erweiterten Bewertungsausschuss massiv unterlaufen. "Die Krankenkassen blockieren den Willen des Gesetzgebers, das Morbiditätsrisiko in diesem Bereich zu übernehmen", kritisiert er.

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