Stichtagsregel bei Berufskrankheiten soll gekippt werden
KÖLN (iss). Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Stichtagsregelung in der Sozialversicherung beschlossen.
"Berufskrankheiten halten sich nicht an Stichtage", sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Entscheidendes Kriterium muss sein, ob die Krankheiten nachweislich auf die früher ausgeübte Tätigkeit zurückzuführen sind und nicht der Zeitpunkt ihres Auftretens."
Bei Bergleuten wird etwa nur dann eine chronisch obstruktive Bronchitis anerkannt, wenn sie nach dem 1. Januar 1993 diagnostiziert wurde. "Es ist nicht einzusehen, warum eine Bergmannsbronchitis, die vor 1993 ausgebrochen ist, nicht als Berufskrankheit mit allen dazugehörigen Sozialleistungen anerkannt wird, obwohl ihre Ursache nachweislich auf den ausgeübten Beruf zurückzuführen ist", sagte Laumann.