Bremens Kliniken wehren sich gegen KV-Kritik

BREMEN (cben). Der Bremer Streit um die ambulante Versorgung durch Kliniken nach Paragraf 116b SGB V zwischen der KV Bremen und den vier ehemals kommunalen Kliniken Bremens, die heute unter dem Dach der "Gesundheit Nord gGmbH" zusammengefasst sind, nimmt an Schärfe zu.

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Streit zwischen den Sektoren: Wie viel ambulantes Krankenhaus darf es sein?

Streit zwischen den Sektoren: Wie viel ambulantes Krankenhaus darf es sein?

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Jetzt hat sich Krankenhausgesellschaft der Hansestadt (HBKG) zu Wort gemeldet. "Abgesehen von den onkologischen Patienten dreht es sich bei den Anträgen der Gesundheit Nord nur um jährlich rund 1000 Patienten", sagte Uwe Zimmer, HBKG-Geschäftsführer der "Ärzte Zeitung". Diese stellten nur einen Bruchteil der Patienten dar, die jährlich in den Krankenhäusern behandelt werden, so die HBKG.

"Von dieser geringen Patientenzahl kann keine Gefährdung einzelner Vertragsärzte ausgehen, wie es die Kassenärztliche Vereinigung behauptet", erklärte auch der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft, Jürgen Scholz. Die vier Krankenhäuser haben für 18 Diagnosen Anträge zur ambulanten Versorgung nach Paragraf 116b SGB V gestellt. Die KV Bremen (KVHB) hatte den Schritt als Gefährdung der niedergelassenen Ärzte kritisiert (wir berichteten).

Es geht darum, Leistungen, die bisher nicht oder nur unzureichend vergütet in den Ermächtigungsambulanzen erbracht worden sind, künftig durch den Bremer Klinikverbund Gesundheit Nord anbieten zu können, sagte Zimmer. Unter die beantragten Diagnosen fielen elf Tumorarten, "und nur das Klinikum Mitte hat die Diagnose und Behandlung aller elf Tumorarten beantragt", so Zimmer. Im Übrigen sei klar, "dass wir die Ermächtigungen, die einige unserer Krankenhausärzte besitzen, um spezielle ambulante Leistungen für Patienten zu erbringen, an die Kassenärztliche Vereinigung zurückgeben werden, falls unsere Anträge nach Paragraf 116b positiv beschieden werden sollten", sagte Diethelm Hansen, Vize der Bremer Krankenhausgesellschaft und Geschäftsführer von "Gesundheit Nord". Außerdem sei mit der KVHB gesprochen worden, hieß es. Diese habe als erste die Anträge erhalten, zudem seien auch mehrere konstruktive Gespräche geführt worden.

Bremens Kliniken stellen 18 Anträge nach 116b.

Die KV Bremen hatte kritisiert, dass die Krankenhäuser keine Rücksprache gehalten haben und nun Leistungen vom niedergelassenen Bereich weg verlagert werden. "Das bestreiten wir", sagte Zimmer, "es geht uns um bessere Behandlungsqualität und erst in zweiter Linie um eine strategische Ausrichtung gegenüber der KV und den Niedergelassenen."

Heftige Kritik an den Krankenhäusern übte erneut Günter Scherer, Vize der KVHB. "Wenn wir die Zahl von 1000 Patienten festschreiben, dann ist morgen der Konflikt von Tisch" sagte Scherer der "Ärzte Zeitung". "Es wird aber nicht bei 1000 Fällen bleiben und nicht bei den 18 Anträgen, bald werden die Krankenhäuser die ambulante Versorgung in MVZs anbieten."

Er habe nichts gegen einen fairen Wettbewerb, so Scherer weiter. "Aber die Niedergelassenen haben zum Beispiel Richtgrößen, die Krankenhäuser nicht. Dafür bekommen die Krankenhäuser Bürgschaften oder Investitionen vom Land Bremen, die Niedergelassenen nicht", sagte Scherer. "Das ist kein fairer Wettbewerb, sondern Wettbewerbsverzerrung!"

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