Neue AOK-Verträge können Druck aufs KV-System erhöhen
Ambulante Versorgung aus einem Guss - ohne die KV als Partner. Das könnte 2009 in Baden-Württemberg Realität werden. Vorausgesetzt, die AOK entscheidet sich bei der Ausschreibung von Verträgen für die fachärztliche Versorgung nach Paragraf 73 c SGB V für freie Verbände, und nicht für die Körperschaft.
Das schlechte Abschneiden Baden-Württembergs bei der Vergütungsreform - dort soll nur ein Honorarplus von ein bis zwei Prozent ankommen - sorgt für Unmut bei Fachärzten. Zugleich will die AOK Baden-Württemberg nach dem Hausarztvertrag 2009 auch Vereinbarungen mit Fachärzten treffen und diese andocken an die Verträge nach Paragraf 73 b: Für AOK-Versicherte könnte der Südwesten dann zu einer KV-freien Zone werden.
Als erste wird die Ausschreibung der AOK für Kardiologen erwartet. Medi steht in den Startlöchern und hat mit insgesamt zehn Berufsverbänden eine Anbietergemeinschaft gebildet. Für die 73c-Verträge soll gelten: höheres Honorar als im KV-System, keine Fallzuwachsbegrenzungs-Regeln, keine Abstaffelungen, kündigt Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner an. (fst)
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