Die Debatte zur Spätabtreibung - Auszüge aus den Bundestagsreden:
Wir sind gegen die Beratungspflicht
Die werdende Mutter hat ein Recht auf Wissen und auf Nichtwissen. Die Schwangere soll selbst entscheiden, ob sie sich dem heute möglichen Untersuchungsmarathon unterziehen will.
Wir haben Vertrauen in die umfassende medizinische Beratung des Behandelnden und des die Indikation stellenden Arztes wie in die psychosoziale Beratung sowie in die Entscheidungsfähigkeit der Schwangeren.
Deshalb sprechen wir uns gegen eine Beratungspflicht für die Frau aus. Die vorgesehene Verdoppelung der Strafen für Ärzte, die ihren Dokumentationspflichten nicht nachkommen, halten wir für falsch - es löst das Problem nicht. Die im Antrag Humme enthaltende Vorgabe, dass die 16 Landesärztekammern Richtlinien für die verbindliche Information der Schwangeren sicherstellen sollen, halten wir für nicht praktikabel.
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