Die Debatte zur Spätabtreibung - Auszüge aus den Bundestagsreden:

Wir sind gegen die Beratungspflicht

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Die werdende Mutter hat ein Recht auf Wissen und auf Nichtwissen. Die Schwangere soll selbst entscheiden, ob sie sich dem heute möglichen Untersuchungsmarathon unterziehen will.

Wir haben Vertrauen in die umfassende medizinische Beratung des Behandelnden und des die Indikation stellenden Arztes wie in die psychosoziale Beratung sowie in die Entscheidungsfähigkeit der Schwangeren.

Deshalb sprechen wir uns gegen eine Beratungspflicht für die Frau aus. Die vorgesehene Verdoppelung der Strafen für Ärzte, die ihren Dokumentationspflichten nicht nachkommen, halten wir für falsch -  es löst das Problem nicht. Die im Antrag Humme enthaltende Vorgabe, dass die 16 Landesärztekammern Richtlinien für die verbindliche Information der Schwangeren sicherstellen sollen, halten wir für nicht praktikabel.

Lesen Sie dazu auch den Gastkommentar: Dr. Frank-Ulrich Montgomery: Es geht um Hilfe für Frauen

Lesen Sie dazu auch: Mehr Beratung der Frau: ja! Aber ist auch Zwang nötig? Spätabtreibung - welche Beratung braucht eine Frau, die ein behindertes Kind erwartet? Was Parlamentarier trennt und eint Abtreibungsrecht - was derzeit gilt

Die Debatte zur Spätabtreibung - Auszüge aus den Bundestagsreden: Es geht um umfassende Hilfe Es darf keinen Automatismus geben! Die Beratung soll ergebnisoffen sein Frauen sollen auch "Nein" sagen können Ist jede Untersuchung wirklich nötig? Mehr Unterstützung statt mehr Druck

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