Blaupausen für eine bessere Versorgung

Neben das Kollektivvertragssystem setzt die KBV anspruchsvolle Versorgungsmodelle aus ihrer Vertragswerkstatt. Das Problem ist die Vermarktung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Wir können nicht mehr alle Ärzte gleich lieb haben." Dr. Andreas Köhler KBV-Vorsitzender

Einer der ersten programmatischen Sätze des Anfang 2005 neu gewählten KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler war: "Wir werden nicht mehr alle Ärzte gleich lieb haben."

Vor dem Hintergrund einer politischen Entwicklung, die das Prinzip von "gemeinsam und einheitlich" und das für die gesamte medizinische Versorgung geltende Kollektivvertragssystem zur Disposition gestellt hat, haben die KBV und auch einzelne Kassenärztliche Vereinigungen mit Vertragsinnovationen reagiert.

Vor gut drei Jahren hat die KBV eine Vertragswerkstatt eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, auf der Basis von Paragraf 73 c passgerechte Versorgungsangebote für spezielle Herausforderungen in der medizinischen Versorgung zu entwickeln und mit den Krankenkassen dazu entsprechende Verträge zu vereinbaren. Das besondere: An diesen Verträgen nehmen nicht automatisch alle Vertragsärzte teil. Nur wer besondere Qualifikationen oder Ausstattungsmerkmale in seiner Praxis nachweist, wird Vertragspartner.

In der Ära der Budgetierung war dies ein Konzept, besonders leistungsfähigen Ärzten ein Zusatzhonorar zu verschaffen. Und im Wettbewerb beim selektiven Kontrahieren mit einzelnen Ärztegruppen oder -verbänden wollte die KBV ihre Organisationsmacht retten.

Neben ihrer gesetzlich zugewiesenen Rolle, eine flächendeckende, möglichst einheitliche Versorgung sicherzustellen und dafür Verträge mit den Kassen auszuhandeln, entwickelte sich die KBV zum Dienstleister für Ärzte - allerdings nur für solche mit einem besonderen Qualitäts- und Leistungsanspruch.

Von den Produkten aus der Vertragswerkstatt soll als Arzt nur profitieren können, der Leistungen nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis erbringt und sich an umfassenden Qualitätssicherungsprogrammen beteiligt.

Entwickelt hat die KBV ihre Vertragsmodelle - drei davon sind beispielhaft auf dieser Seite skizziert - nach einem bestimmten Kriterienkatalog. Maßgeblich für die Vertragskonzepte war,

  • ob sie wirkliche Verbesserungspotenziale bei der Versorgungsqualität im Vergleich zum Ist-Zustand freisetzen,
  • dass sie ein relevantes Gesundheitsproblem besser lösen helfen,
  • dass es ein adäquates Versorgungskonzept gibt und
  • dass Ärzte vorhanden sind, die bereit und erfahren sind, ein solches Konzept in der Praxis umzusetzen.

Idealerweise, so die Vorstellung der KBV, wird das Kollektivvertragssystem mit einer individualisierten Komponente verknüpft: Verträge zwischen KBV und Kassen werden kollektiv geschlossen - aber nur ein Teil der Ärzte wird Vertragspartner.

In der harten Realität des Gesundheitsmarktes zeigt sich allerdings, wie schwer die durchaus anspruchsvollen Konzeptionen bei den Krankenkassen zu "verkaufen" sind. Die wertvollen Blaupausen der KBV sind bislang in der realen Versorgung noch nicht angekommen.

Erfolgreicher war hingegen die KV Bayerns, die in einer konfliktträchtigen Strategie Pay-for-Performance-Verträge mit den Kassen vereinbaren konnte. Grundlage dafür ist Paragraf 136 Absatz 4. Danach kann besondere nachgewiesene Qualität auch besonders vergütet werden - aber um den Preis von Honorarumschichtungen zu Lasten anderer Ärzte. Für die Kassen ist das kostenneutral, bei den Ärzten profitieren diejenigen, die sich einem definierten Qualitätsregime unterwerfen. Praktiziert wird dieses Modell bei ausgewählten ambulanten Operationen, bei der Sonografie in der Schwangerschaftsvorsorge, in der Schmerztherapie, der Behandlung von rheumatoider Arthritis und bei der Endoskopie.

Fazit: Die Furcht, das Versorgungsmonopol durch wachsende Bedeutung von Selektivverträgen zu verlieren, hat zur Kreativität bei der KBV und einigen KVen geführt. Nicht jeder Idee ist dabei Erfolg beschieden gewesen. Doch bei vielen Ärzten stößt die Qualitätspolitik durchaus auf Akzeptanz, vor allem dann, wenn das honoriert wird.

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