Hoffnung für psychisch kranke Kinder

KÖLN (iss). Die Politik macht Druck, damit es zu einer Fortsetzung der Vereinbarungen zur Onkologie und zur Sozialpsychiatrie kommt.

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Für beide Bereiche will sie gesetzliche Vorgaben für eine bundesmantelvertragliche Regelung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zum 1. Juli 2009 schaffen. Das hat ein Gespräch zwischen KBV, Kassen-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium und Abgeordneten ergeben. Politiker dringen auch darauf, dass die im ersten Quartal greifende Übergangsregelung für die Onkologie- und die Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen im zweiten Quartal weiterläuft (wir berichteten).

Für die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung steht eine solche Vorgabe bereits im Kabinettsentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf die Leistungen gewährleistet bleibt.

Seit viele Krankenkassen die beiden Vereinbarungen zum Ende 2008 gekündigt hatten, hat sich die KBV für neue vertragliche Regelungen auf Bundesebene eingesetzt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Das war daran gescheitert, dass der GKV-Spitzenverband dafür kein Mandat der Kassen hat. Die von Niedergelassenen kritisierte Forderung des GKV-Spitzenverbands nach Mindestmengen für die Onkologievereinbarung ist offenbar vom Tisch.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Auch Nichtstun lädt zur Intervention ein

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