Bundesrat erneuert Plädoyer für vollen IvF-Zuschuss

BERLIN/HANNOVER (dpa/cben). Die gesetzlichen Kassen sollen ungewollt kinderlosen Paaren nach dem Willen der Länder künstliche Befruchtung wieder bezahlen. Eine Mehrheit hat sich im Bundesrat einer neuerlichen Forderung des Saarlandes, Sachsens und Thüringens angeschlossen.

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Der Nutzen für "die Zukunftsfähigkeit des Landes" übersteige nach Ansicht der Länder die auf bis zu 150 Millionen Euro jährlich veranschlagten Kosten für die Krankenkassen. Seit die Behandlung für die gesetzlich Krankenversicherten um mehrere tausend Euro teurer wurde, ist deren Zahl bundesweit um bis zu 50 Prozent eingebrochen. Grund ist die Kürzung der Krankenkassen-Zuschüsse auf die Hälfte der Kosten seit 2004. Das Geld fließt auch nur für drei Behandlungen.

Seither wurden pro Jahr tausende Kinder weniger geboren. Die Kosten betragen im Schnitt 3200 Euro pro Behandlungszyklus - mit einem Eigenanteil von etwa 1600 Euro für die Paare pro Behandlung. Bei der vierten Behandlung muss der volle Preis allein bezahlt werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte sich für steuerfinanzierte Zuschüsse ausgesprochen, die zwischen Bund und Ländern geteilt werden sollen.

Der Bundesrat hatte schon im vergangenen Sommer auf Antrag des Saarlands, Sachsens und Thüringens die volle Übernahme durch die Kassen gefordert. Vor der Sitzung der Länderkammer hatte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) diese Forderungen bekräftigt. "Jede Geburt zählt", sagte sie. "Wir können es uns nicht leisten, auf die Geburt von Kindern zu verzichten. Gesellschaftliches Ziel muss sein, die Chancen auf die Geburt eines Kindes zu vergrößern. "

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