IvF: In Einzelfällen ist Selbstzahlung bei Beamten Pflicht

Veröffentlicht:

KOBLENZ (mwo). Beamtete Ehepaare müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung gegebenenfalls voll aus der eigenen Tasche bezahlen. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschied, müssen Bund und Länder ihre Beihilfevorschriften nicht so abstimmen, dass ein Zuschuss lückenlos gewährleistet ist.

Die Beihilfeverordnung des Bundes orientiert sich bei der künstlichen Befruchtung an der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach gibt es einen hälftigen Zuschuss für die Frau, weil überwiegend bei ihr die Behandlung vorgenommen wird (sogenanntes Körperprinzip). Manche Länder gewähren aber Beihilfe nach dem "Verursacherprinzip" an den Partner, auf den die Kinderlosigkeit zurückgeht.

Im Streitfall zahlte das Land Rheinland-Pfalz der Frau keinen Zuschuss, weil die Ursache beim Mann lag. Der geht nach den Vorschriften des Bundes aber ebenfalls leer aus. Bund und Länder können die Voraussetzungen jeweils eigenständig festlegen, urteilte dazu nun das OVG. Eine dadurch entstehende Lücke müsse der Bund nicht schließen.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, Az: 10 A 10303/09.OVG

Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Nach Koronararterien-Bypass-Operation

Studie: Weniger postoperatives Delir durch kognitives Training

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen