IvF: In Einzelfällen ist Selbstzahlung bei Beamten Pflicht
KOBLENZ (mwo). Beamtete Ehepaare müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung gegebenenfalls voll aus der eigenen Tasche bezahlen. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschied, müssen Bund und Länder ihre Beihilfevorschriften nicht so abstimmen, dass ein Zuschuss lückenlos gewährleistet ist.
Die Beihilfeverordnung des Bundes orientiert sich bei der künstlichen Befruchtung an der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach gibt es einen hälftigen Zuschuss für die Frau, weil überwiegend bei ihr die Behandlung vorgenommen wird (sogenanntes Körperprinzip). Manche Länder gewähren aber Beihilfe nach dem "Verursacherprinzip" an den Partner, auf den die Kinderlosigkeit zurückgeht.
Im Streitfall zahlte das Land Rheinland-Pfalz der Frau keinen Zuschuss, weil die Ursache beim Mann lag. Der geht nach den Vorschriften des Bundes aber ebenfalls leer aus. Bund und Länder können die Voraussetzungen jeweils eigenständig festlegen, urteilte dazu nun das OVG. Eine dadurch entstehende Lücke müsse der Bund nicht schließen.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, Az: 10 A 10303/09.OVG