Zuweiserprämien: CDU warnt vor Vorverurteilung

Trotz Debatte um Zuweiserprämien hält die Union an einer vertieften Kooperation von Kliniken und Vertragsärzten fest.

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BERLIN. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat mit Blick auf so genannte Zuweiserprämien von Kliniken an Niedergelassene vor einer ungerechtfertigten Vorverurteilung gewarnt. "Grundsätzlich ist eine enge Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sinnvoll und darf in der aktuellen Diskussion nicht in Verruf geraten", sagte die Tübinger Abgeordnete im Interview mit der "Ärzte Zeitung".

Wichtig sei der Union, dass im Gesundheitswesen mehr Transparenz herrsche. Deshalb habe man sich bereits im Regierungsprogramm für ein Patientenschutzgesetz ausgesprochen, so Widmann-Mauz weiter.

Am eingeschlagenen Weg der großen Koalition in der Gesundheitspolitik wolle man festhalten. Dies gelte auch für den Gesundheitsfonds. "Wir haben ja gerade erst ein neues Finanzierungssystem eingeführt. Es macht keinen Sinn, das System alle vier Jahre komplett umzukrempeln."

Vage bleibt die Union beim Thema Zusatzbeiträge zur GKV und deren derzeitige Begrenzung auf ein Prozent des Haushaltseinkommens. "Es geht hier nicht um bestimmte Prozentzahlen, sondern darum, Überforderungen des Einzelnen zu verhindern", so die Gesundheitsexpertin auf wiederholte Nachfrage.

Ein für alle Bürger verbindliches Primärarztsystem lehnen CDU/CSU ab. "Wir stehen zur freien Arztwahl und zur Therapiefreiheit. Einheitsstrukturen lehnen wir ab", sagte Widmann-Mauz. Wenn sich Versicherte aber für Wahltarife entschieden, sei dies ihre Sache. (ble)

Lesen Sie dazu auch das Interview: "Eine enge Kooperation zwischen Ärzten und Kliniken ist sinnvoll"

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