Hoppe bietet Rösler aktive Mitarbeit an
BERLIN (HL). Nach jahrelangem Fundamentalkonflikt - erst mit der rot-grünen, sodann mit der großen Koalition - hat die Bundesärztekammer nun den Eindruck, dass innerhalb der schwarz-gelben Koalition "ein Bewusstsein für die dringendsten Probleme in der Gesundheitsversorgung besteht". Mit der neuen Regierung, so Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe könne eine neue Vertrauenskultur im Gesundheitswesen begründet werden.
Dazu hat der BÄK-Präsident der Regierung nun die Zusammenarbeit angeboten und konkrete Vorschläge für Arbeitsfelder unterbreitet.
Unterstützt wird das Ziel, Medizinstudenten zu fördern und mehr Ärztenachwuchs zu gewinnen. Nötig sei vor allem, dass die Arbeit von Ärzten wieder Wert geschätzt werde, schreibt Hoppe. Mediziner in Praxen und Kliniken müssten von Bürokratie entlastet und angemessen vergütet werden.
Grundsätzlich möchte die Bundesärztekammer mehr Kooperation statt Konfrontation unter den Gesundheitsberufen. Aber sie stellt auch klar: "Medizinische Diagnostik, Indikationsstellung sowie Planung und Steuerung der Therapie einschließlich Aufklärung und medizinische Beratung sind originär ärztliche Aufgaben, die nicht in die Eigenverantwortung nichtärztlicher Gesundheitsberufe übertragen werden können."
Ferner spricht sich Hoppe dafür aus, die in verschiedenen Gesetzen und in der Rechtsprechung entwickelten Patientenrechte in einem einzigen Gesetz zusammenzuführen. Nach Vorstellungen Hoppes sollen darin die Rechte des Patienten auf notwendige, ausreichende und individuelle Behandlung und Betreuung zusammengefasst werden.
Die Bundesärztekammer begrüßt die Absicht der neuen Bundesregierung, an der PKV als Vollversicherung festzuhalten. Der Wettbewerb zwischen PKV und GKV müsse rechtssicher und fair gestaltet werden.
Die Ankündigung der Koalition, die GOÄ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen, wird positiv gewertet. Die Bundesärztekammer habe dazu auf aktueller Datenbasis einen betriebswirtschaftlich fundierten Vorschlag für eine neue GOÄ entwickelt. Eine solche GOÄ könne auch eine Referenz-Gebührenordnung für Vergütungssysteme außerhalb der PKV sein.