Deutlich geringere Vergütung im Basistarif

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). Wenn Patienten den Basistarif der PKV gewählt haben, soll dieser künftig nur noch nach dem 0,9- bis 1,2-fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden dürfen. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) und beruft sich auf die KBV.

Laut FAZ hat die KBV diese Regelung mit dem Verband der privaten Krankenversicherung vereinbart. Ohne diese Einigung, zu der das Schiedsgericht aufgerufen hatte, würde der Satz weiter beim Faktor 1,8 liegen.

Lesen Sie dazu auch: Falsche Erwartungen an novellierte GOÄ?

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“