Behandlungsfehler: KBV setzt auf Prinzip der Freiwilligkeit
BERLIN (sun). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürwortet die jüngste Diskussion über ein Melderegister für ärztliche Behandlungsfehler und plädiert ihrerseits für einen offensiven Umgang mit ärztlichen Fehlern. "Dabei setzen wir auf das Prinzip der Freiwilligkeit, denn Zwangsmaßnahmen schaffen keine Akzeptanz und helfen weder Ärzten noch Patienten", sagte KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler. Allerdings sei die Idee eines Melderegisters nicht neu.
KBV und die Bundesärztekammer haben bereits vor fünf Jahren das Berichts- und Lernsystem CIRSmedical.de im Internet installiert. Es richtet sich an alle im Gesundheitswesen Beschäftigten. Aber auch Patienten können kritische Ereignisse melden. Die Berichte sind von jedem einzusehen, werden aber zuvor anonymisiert. Nutzer können die Meldungen kommentieren, aber keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen ziehen. Das System will es Ärzten ermöglichen, aus eigenen Fehlern und denen anderer zu lernen.
"Aus den Meldungen lassen sich darüber hinaus Strategien zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse und zur Verbesserung der Patientensicherheit entwickeln", betonte Köhler. Das Portal sei ein "Erfolgsmodell". Die Sicherheitskultur in Praxen und Kliniken habe sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt.