Omnibus-Gesetz der Koalition stößt auf harsche Kritik

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch Experten zu einem Gesetzespaket angehört, das brisante Streitfragen birgt. Stichworte: Datensicherheit in Selektivverträgen und das Pharma-Sparpaket.

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Im Arznei-Sparpaket ist eine Anhebung des Herstellerrabatts zu Gunsten der Krankenkasse geplant. © Stefan Redel / fotolia.com

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BERLIN (fst). So sperrig, wie das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" klingt, so vielfältig sind die geplanten Inhalte. Dort packt der Gesetzgeber all das herein, was vor der Gesundheitsreform noch geregelt werden soll. Die Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen lagen der "Ärzte Zeitung" vorab vor.

  • Teil des Gesetzespakets ist das von der Koalition zusammengeflickte Arznei-Sparpaket. Geplant ist eine Anhebung des Herstellerrabatts zu Gunsten der Krankenkasse von sechs auf 16 Prozent sowie ein Preismoratorium, das rückwirkend zum 1. August 2009 gelten soll. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) taxiert die Belastung für Unternehmen auf 1,2 Milliarden. Den Termin für das Preismoratorium widerspricht aus vfa-Sicht dem "Grundsatz des Vertrauensschutzes". Die Dauer des erhöhten Abschlags von drei Jahren nennt der Verband ein "unverhältnismäßiges Sonderopfer". Der vfa dringt darauf, ein Moratorium frühestens am 1. März 2010 beginnen zu lassen und den erhöhten Zwangsrabatt auf ein Jahr zu begrenzen.
  • Umstritten ist auch, wer den Sicherstellungsauftrag für den Notdienst bei Selektivverträgen (Paragraf 73b oder c) übernehmen soll. Nach geltender Gesetzeslage geht auch der Notdienst im Falle dieser Einzelverträge auf die Kasse über. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, der Notdienst solle zwingend bei den KVen bleiben. Das hat die Bundesregierung bereits zurückgewiesen. Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes schießt die Länderkammer "über das Ziel hinaus". Der Kassen-Verband schlägt vor, die Entscheidung, wer den Notdienst sicherstellt, solle den Vertragspartnern überlassen bleiben.
  • Die Erlaubnis für private Abrechnungszentren, Daten aus Selektivverträgen zu verarbeiten, soll um ein Jahr bis Ende Juni 2011 verlängert werden. Darin sieht die KBV ein "Sicherheitsrisiko für den Datenschutz" und bietet an, diesen Job die KVen machen zu lassen. Falls der Gesetzgeber doch die Erlaubnis verlängert, dringt die KBV darauf, Kassen müssten unter anderem die Verträge mit privaten Abrechnungszentren veröffentlichen. Ganz anders der Deutsche Hausärzteverband. KVen dürften gar nicht Abrechnungen außerhalb des KV-Systems übernehmen, so der Verband. Er begrüßte einen Änderungsantrag der SPD, mit dem eine dauerhafte Rechtsgrundlage für private Abrechnungsstellen geschaffen werden soll. Die KBV kritisiert den Vorschlag als "nicht umsetzbar".
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