"Kleine Gesundheitsprämie" nur für Zahnmedizin?

KIEL (di). Eine GKV ohne Defizit ist nach Berechnungen des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel möglich. Dafür müsste die Zahnmedizin über eine "kleine Gesundheitsprämie" von 18,90 Euro im Monat finanziert werden.

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Eine kleine Gesundheitsprämie für Zahnbehandlungen?
© Jana Lumley / fotolia.com

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Für Dr. Thomas Drabinski vom IfMDA löst sein Modell "nahezu alle Probleme, die derzeit auf der Finanzierungsseite der GKV für 2011 zu erwarten sind."

Er schlägt vor, den Leistungsbereich Zahnmedizin mit Gesamtkosten in Höhe von 12,5 Milliarden Euro nicht mehr über den prozentualen Beitrag auf die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten zu finanzieren. Stattdessen wird eine monatliche Prämie in Höhe von 18,90 Euro von jedem Erwachsenen erhoben. Einen Sozialausgleich schlägt Drabinski ab einer Belastungsgrenze von 1,165 Prozentpunkten des Familieneinkommens vor. Bei einem Einkommen von 1000 Euro werden also höchstens 11,65 Euro monatlich fällig. Den Differenzbetrag (18,90 Euro abzüglich 11,65 Euro = 7,25 Euro) erhält die Krankenkasse über einen systeminternen sozialen Ausgleich, der aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden soll.

Berechnet man den für die Prämie jährlich insgesamt benötigten sozialen Ausgleich, muss den Kassen aus dem Gesundheitsfonds ein Betrag von 3,484 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Nach Abzug des Ausgleichs verfügt der Gesundheitsfonds noch über ein Zuweisungsvolumen von rund 162 Milliarden Euro. Diese Finanzmittel können dann im Rahmen des Morbi-RSA auf die Krankenkassen verteilt werden. Dabei sind die Ausgaben für Zahnmedizin aus dem BVA-Modell herauszurechnen. "Das heißt, dass das für 2011 zu erwartende Defizit in Höhe von rund 9,785 Milliarden Euro entfällt. So hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, den bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 14,9 auf 14,8 Prozent zu senken", so Drabinski.

Weitere Vorteile: Der Bundeszuschuss könnte gesenkt und die GKV wieder stärker von Steuern und Staatsschulden abgekoppelt werden. "Die gesetzlichen Kassen erhalten einen Teil ihrer Beitragsautonomie zurück und die Prämie kann weiterentwickelt werden", erläutert der Kieler Gesundheitsexperte sein Modell.

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