Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz

Hausarztverträge: Schwarz-Gelb entkernt den Paragraf 73 b

Für Hausarztverträge werden die Hürden höher. Der Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums bindet die Verträge eng an die GKV- Regelversorgung. Hinzu kommt, dass künftig Aufsichtsbehörden erst grünes Licht für jeden Vertrag geben müssen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Gestaltungsfreiheiten in Hausarztverträgen werden entfernt.

Gestaltungsfreiheiten in Hausarztverträgen werden entfernt.

© [M] Steinmetz: Neumeier/ imago | Steinbruch: focus finder / fotolia.com

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist bei der künftigen Ausgestaltung von Hausarztverträgen keinen Millimeter von seinen Ankündigungen im Juli abgerückt: Bei Verträgen nach Paragraf 73 b SGB V ist künftig der rechnerische durchschnittliche Fallwert aller in der hausärztlichen Versorgung einer KV-Region teilnehmenden Hausärzte maßgeblich für die erlaubte Vergütungshöhe.

Bei der Berechnung des Fallwertes können aber Vergütungsanteile für Mehrleistungen im Rahmen von Hausarztverträgen herausgerechnet werden. Dies hatte Ende Juli bereits BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) angekündigt. Im BMG-Diskussionsentwurf wird zur Begründung angegeben, mit diesen Regelungen solle "das Wirtschaftlichkeitsgebot in der hausarztzentrierten Versorgung gestärkt werden". Formaljuristisch will das Ministerium den Grundsatz der Beitragssatzstabilität in der GKV auch auf die hausarztzentrierte Versorgung übertragen. In der Praxis wird der erzwungene Abgleich der Honorarhöhe in Kollektiv- und Selektivvertrag das Ende eines zentralen Versprechens von Hausarztverträgen bedeuten: Teilnehmende Praxisinhaber werden künftig nicht mehr zum Zeitpunkt einer Leistungserbringung wissen, welches Honorar sie dafür erhalten.

Weiter heißt es, höhere Vergütungen für Hausärzte seien nur dann zulässig, "soweit diese aus Effizienzsteigerungen und Einsparungen zum Beispiel im Bereich verordneter und veranlasster Leistungen erwirtschaftet werden". Diese Einschränkung gewinnt Brisanz vor dem Hintergrund, dass künftig eine zusätzliche Prüfschleife für Hausarztverträge gelten soll. Danach müssen Kassen die Verträge der jeweiligen Aufsichtsbehörde - dem Bundesversicherungsamt oder dem zuständigen Landesministerium - vorlegen. Um zu prüfen, ob die Verträge finanziell beitragssatzneutral sind, darf die Aufsicht "zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen" anfordern. Unklar bleibt dabei, wie die Vertragspartner im Voraus belegen können, dass Effizienzsteigerungen und Einsparungen erreicht werden.

Alle diese Regelungen sollen ausschließlich nur für Verträge gelten, die nach dem Beschluss des Bundeskabinetts über das GKV-Finanzierungsgesetz geschlossen werden. Für alle übrigen Verträge soll Bestandsschutz gelten.

Der Deutsche Hausärzteverband wertet den Diskussionsentwurf als "Armutszeugnis für einen liberalen Minister". Verbandschef Ulrich Weigeldt wirft Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) vor, "unter dem Deckmantel einer Spardiskussion" solle die hausarztzentrierte Versorgung "gezielt beseitigt werden". Ursprünglich habe sich die Koalition im Herbst 2009 noch für "Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung" ausgesprochen, erinnert Weigeldt.

Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz: Hausarztverträge nach KV-Maßstab Hausarztverträge: Schwarz-Gelb entkernt den Paragraf 73 b Gesundheitsprämie: Die Hauptlast schultern die Versicherten Honorar: Strikter Deckel für die nächsten zwei Jahre Extrabudgetäre Leistungen: Mengenbegrenzungen und Abstaffelung Telematik: Kein Kostendeckel im Spargesetz PKV: Seitenwechsel in die Private soll leichter werden Kliniken: In den nächsten zwei Jahren eine Milliarde weniger Der Standpunkt: Reform im Rückwärtsgang

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