Drei Ersatzkassen ebnen Weg für Einsatz von Lucentis®

Techniker Kasse, DAK und Hanseatische Ersatzkassen übernehmen die Kosten für Lucentis® bei Patienten mit AMD.

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Intravitreale Injektion bei einem Patienten mit feuchter Makula-Degeneration.

Intravitreale Injektion bei einem Patienten mit feuchter Makula-Degeneration.

© Lang / Uniklinik Ulm

KÖLN (iss). Drei Ersatzkassen haben einen Rabattvertrag mit dem Pharmaunternehmen Novartis für das Arzneimittel Lucentis® (Ranibizumab) geschlossen. Techniker Krankenkasse, Deutsche Angestellten Krankenkasse und die Hanseatische Ersatzkasse übernehmen seit 15. Juni die Kosten für das Medikament.

Lucentis® ist seit Anfang Januar 2007 für die Behandlung von Patienten zugelassen, die an einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) leiden. Das Mittel wird mit einer intravitrealen Injektion direkt ins Auge gespritzt. Der GKV-Spitzenverband und die KBV konnten sich bislang nicht auf eine Vergütung für diese Leistung verständigen.

Über Selektivverträge mit Augenarztverbänden haben mehrere Kassen zuvor versucht, Ärzte zur Behandlung mit Avastin® (Bevacizumab) zu motivieren. Dieses Mittel ist deutlich kostengünstiger, für die Behandlung bei AMD aber nicht zugelassen. Die Pauschalvergütungen in den Verträgen sind so gestaltet, dass für Augenärzte die Behandlung nur dann wirtschaftlich tragfähig ist, wenn das günstigere Mittel eingesetzt wird. Einige Sozialgerichte haben inzwischen allerdings den Anspruch der Patienten auf die Behandlung mit Lucentis® festgestellt.

Der Rabattvertrag mit Lucentis® macht vor allem dann Sinn, wenn er flankiert wird von Verträgen zur Vergütung der augenärztlichen Leistung. Die DAK bestätigt den Abschluss des Rabattvertrags, möchte sich weiter nicht äußern, ebenso wenig wie Novartis und die HEK.

"Durch die Verhandlungen mit dem Hersteller haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Augenärzte Lucentis® verordnen können und dass es wirtschaftlich ist", sagt ein TK-Sprecher. Er verweist auf einen Vertrag zwischen dem Ersatzkassenverband vdek und dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen. Gehen TK-Versicherte zu einem der Verbandsmitglieder, läuft das Verfahren unkompliziert über die Versichertenkarte. Bei allen anderen Augenärzten greife bei der Verordnung von Lucentis® das Kostenerstattungsverfahren. "Die Patienten können zum Augenarzt ihrer Wahl gehen", betont der Sprecher.

"Wir freuen uns sehr, dass unsere Aktivitäten zur Wahrung der Patientenrechte dazu beigetragen haben, dass eine Lösung gefunden wurde, von der alle Beteiligten profitieren", sagt Ute Palm vom Vorstand der Selbsthilfeorganisation Pro Retina. Sie hofft, dass andere Krankenkassen dem Beispiel der drei Ersatzkassen folgen. "Es kann nicht sein, dass es Gruppen von Patienten gibt, die das Mittel bekommen, und andere, die es nicht erhalten", sagt sie. Nach Palms Angaben erkranken jedes Jahr etwa 50 000 Menschen an AMD.

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