Gerecht und solidarisch - auf dem Papier ist alles möglich

Der Patientenombudsverein hat ein Konzept vorgelegt, das eine solidarische Finanzierung der GKV ermöglichen soll.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Rahmenbedingungen für eine solidarische und gerechte Versicherung: Der Verein Patientenombudsmann /-frau Schleswig-Holstein hat Kriterien aufgestellt.

Rahmenbedingungen für eine solidarische und gerechte Versicherung: Der Verein Patientenombudsmann /-frau Schleswig-Holstein hat Kriterien aufgestellt.

© April Cat / shutterstock

KIEL. Wie eine gerechte und qualifizierte medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland zu finanzieren ist, darüber streiten sich Gesundheitspolitiker schon seit einer Generation.

Mindestens so lange verfolgt der frühere schleswig-holsteinische Sozialminister Professor Günther Jansen diese Diskussion. Als Vorsitzender des Vereins Patientenombudsmann /-frau Schleswig-Holstein beobachtet er dabei Entwicklungen, die aus seiner Sicht die Solidarität der Versicherungsgemeinschaft beeinträchtigen. Als Beispiele nennt er Forderungen nach einer höheren Kostenbeteiligung und Zusatzversicherungen.

Als falschen Weg hat er auch eine stärkere Abhängigkeit der GKV vom Staat ausgemacht. Jansen: "Wenigstens in der Krankenversicherung sollte man Menschen, die oft hart arbeiten oder ein Leben lang gearbeitet haben, nicht zumuten, den Staat als Bedürftige um Zuschüsse bitten zu müssen."

Welche Rahmenbedingungen aber sind aus seiner Sicht notwendig, um die Finanzierung einer solidarischen Versicherung zu gewährleisten? Jansen nennt als Grundlage klar formulierte Leistungsansprüche der Versicherten und eine unumstrittene Zuständigkeit und Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, auf dessen Richtlinien sich alle Leistungserbringer berufen können. Eine Kalkulation der Beitragssätze könnte mit Hilfe folgender Kriterien erfolgen:

  • Rückkehr zur paritätischen Beitragszahlung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn eine einseitige Belastung der Arbeitnehmer führe zu Ausgleichsforderungen durch die Gewerkschaften.
  • Einführung einer flexiblen Versicherungspflichtgrenze, die bei Bedarf bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben werden kann. Um ein Abwandern in die PKV zu verhindern, sollte der Wechsel nur noch Mitgliedern gestattet werden, die mehrere Jahre lang eine hoch anzusetzende, von Jansen nicht bezifferte Einkommensgrenze überschreiten.
  • Einbeziehung aller Einkunftsarten als Basis für die GKV-Beiträge. Allerdings soll auch dafür die Beitragsbemessungsgrenze gelten.

Ombudsverein in Schleswig-Holstein

Der Patientenombudsverein wird von mehreren Organisationen im Norden getragen. Dazu gehören unter anderem Ärztekammer, KV, AOK und der Ersatzkassenverband sowie Wohlfahrtsverbände.

Ausgebildete Seelsorger kümmern sich ehrenamtlich und unabhängig um Probleme, die Patienten im Gesundheitswesen erfahren. Häufig führen Kommunikationsdefizite zwischen Leistungserbringern und Patienten zu Missverständnissen. Die Ombudsleute versuchen dann zu vermitteln.

Den Staat will Jansen aber nicht ganz aus der Pflicht entlassen. Dieser solle der GKV schrittweise die Kosten, die ihr über Jahrzehnte zur Entlastung der Staatsfinanzen für gesellschaftspolitische Aufgaben anderer Art übertragen wurden, erstatten - dies wären Beträge in Milliardenhöhe. Jansen hält es für möglich, dass eine Kalkulation auf diesen Grundlagen anfangs sogar zu einer Beitragssenkung führen könnte.

Aber auch höhere Beiträge hält er unter den genannten Voraussetzungen für kein Schreckgespenst. "Auf jeden Fall ist den Menschen eher zu vermitteln, höhere Beiträge aufbringen zu müssen als eine Finanzierung über den Umweg höherer Steuern - verbunden mit Leistungskürzungen."

Zugleich macht sich der frühere SPD-Politiker für den Erhalt der freiberuflichen Arztpraxen in einem Kollektivvertragssystem stark. Medizinische Versorgungszentren gehören nach seiner Einschätzung ausschließlich in die Verantwortung und Trägerschaft niedergelassener Ärzte.

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