Hessische Kammer plädiert für Kostenerstattung

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FRANKFURT/MAIN (ine). Eine Rechnung für GKV-Patienten fordert Hessens Ärztekammer-Chef Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Er plädiert für eine Patientenrechnung mit Kostenerstattung - und zwar nach erfolgter Leistung. Patienten könnten mit Hilfe einer Rechnung Leistung und Gegenleistung selbst überprüfen. Dies sei ein Schritt hin zum mündigen Patienten.

Die Patientenrechnung, wie sie auch Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler fordert, soll auf der Grundlage einer Amtlichen Gebührenordnung ausgestellt werden. "Der Versicherte reicht die Arztrechnung dann bei seiner Krankenkasse ein, die ihm die Kosten erstattet", erläutert von Knoblauch das Vorgehen.

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