Hausarztverträge: NRW-Datenschützer verlangt Korrekturen

KÖLN (iss). In Nordrhein-Westfalen verlangt der Datenschützer Nachbesserungen an den Hausarztverträgen der Hausärzteverbände. Vor allem die Weitergabe von Patientendaten an ein privates Rechenzentrum ist ihm ein Dorn im Auge.

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Den Datenschutz bei Hausarztverträgen in NRW hat der dortige Datenschutzbeauftragte unter die Lupe genommen.

Den Datenschutz bei Hausarztverträgen in NRW hat der dortige Datenschutzbeauftragte unter die Lupe genommen.

© Jürgen Eis / imago

Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt den Verbänden, den mit der TK abgeschlossenen Vertrag nicht umzusetzen. Bei einem Beitritt zum Vertrag hätte der einzelne Hausarzt "keinerlei Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeit auf die Abrechnungs- und Datenverarbeitungsprozesse", hat der Datenschützer den Verbänden mitgeteilt. Wegen der Bedenken hat die Vereinigte IKK beschlossen, den Start des Hausarztvertrages in Westfalen-Lippe zu verschieben.

Der Vorsitzende des nordrheinischen Hausärzteverbands Dr. Dirk Mecking sieht das Einschreiten des Datenschützers als Teil der Blockadepolitik gegen die Hausarztverträge. Er war nach einem Hinweis der KV Nordrhein aktiv geworden.

Das Konzept der Verträge sieht er nicht in Frage gestellt. "Wir werden sie so gestalten, dass den Bedenken Rechnung getragen wird und sie datenschutzrechtlich wasserdicht sind."

Die Argumente des Datenschützers kann Mecking nicht nachvollziehen. "Ich kann bei meinem Steuerberater auch keinen Einfluss auf die Prozesse der Datev nehmen. Trotzdem geht er sicher mit den Sozialdaten meiner Mitarbeiterinnen um."

Das Vorgehen trage die Handschrift der KV, moniert er. Es sei schon merkwürdig, dass der Datenschutzbeauftragte in seinem Schreiben darauf hinweise, dass es gegen die über die KV abgeschlossenen Add-on-Verträge keine Bedenken gebe.

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