GOÄ-Reform: Tot schon vor ihrer Geburt?

Die GOÄ-Reform bedeutet für Minister Philipp Rösler den Tanz auf der Schmierseife. Ein in Berlin kursierendes Papier der PKV wird Streit entfachen - und die Bundesärztekammer dazu zwingen, ihre Pläne zu konkretisieren.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Die Gebührenordnung für Ärzte ist längst nicht mehr auf dem Stand der Zeit, eine Reform dringend erforderlich.

Die Gebührenordnung für Ärzte ist längst nicht mehr auf dem Stand der Zeit, eine Reform dringend erforderlich.

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BERLIN. Ulla Schmidt hat sich daran versucht - und aufgegeben. Es war der Versuch, im Zuge der Reform der zahnärztlichen Gebührenordnung GOZ eine Öffnungsklausel in die Verordnung zu schreiben, die es privaten Krankenversicherungen ermöglicht hätte, Selektivverträge mit einzelnen Ärzten oder Ärztegruppen abzuschließen. Das wäre eine Novität für die seit langem sklerosierte Privatgebührenordnung gewesen.

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Das Vorhaben scheiterte am harten Widerstand von Bundeszahnärzte- und Bundesärztekammer. Sie wittern hinter der Öffnungsklausel ein Dumping-Modell, das einzig dazu dient, die Honorarausgaben der PKV zu dämpfen.

Schmidt hatte keine Lust auf einen Fundamentalstreit mit den Funktionären der Ärzte und Zahnärzte. Leichten Herzens konnte sie das Reformprojekt auch deshalb abblasen, weil ihr das Schicksal der PKV ziemlich egal war. Für Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) stellt sich die Ziel- und Interessenlage jedoch anders dar. Erhalt der PKV und eine Reform der Privathonorare sind im Koalitionsvertrag von Union und FDP vereinbart. Anders als bei SPD und Grünen ist der Erhalt der PKV als zweites Krankenversicherungssystem neben der GKV politisches Programm von Schwarz-Gelb.

Ein Programm mit Konfliktstoff. Denn ein wunder Punkt der PKV ist ihre Kostenentwicklung bei den Arzthonoraren und die fehlende Möglichkeit, diese Ausgaben zu steuern. Kommt Rösler der PKV entgegen, riskiert er Krach mit der Bundesärzte- und -zahnärztekammer, nicht zuletzt auch mit den Krankenhäusern, wenn er ans Honorar der liquidationsberechtigten Ärzte geht.

Obendrein setzt er sich dem Verdacht aus, Klientelpolitik zugunsten der PKV zu machen. Knickt Rösler vor den Ärzten ein, gilt er - einmal mehr - als deren Lobby-Minister. Schon gibt es Stimmen in Berlin, wonach es am Ende überhaupt keine Reform von GOÄ und GOZ gibt. Und die Tatsache, dass nun ein PKV-Papier für eine Honorarreform gestreut wird kann auch als Indiz dafür gewertet werden, dass die Reform schon in statu nascendi abgeschossen werden soll.

Dabei ist unstrittig: Die GOÄ ist dringend reformbedürftig. Das Leistungsverzeichnis ist veraltet, Innovation ist nicht mehr adäquat abgebildet, Rechtsstreitigkeiten - auf dem Rücken der Patienten - werden häufiger. Längst können auch die niedergelassenen Ärzte mit der GOÄ nicht mehr glücklich sein. Die meisten Beratungsleistungen sind hoffnungslos unterbewertet. Das setzt auch Fehlanreize zur Flucht in die Technik (und ins Labor). Andererseits: Die weitaus meisten Leistungen liquidieren niedergelassene Ärzte mit dem 2,3-fachen Satz.

Insofern bietet das PKV-Konzept für niedergelassene Ärzte eine Chance, vor allem zuwendungsintensive Leistungen adäquat auch im Einzelfall zu honorieren, während die Technik standardisiert vergütet wird. Wobei die Intentionen der PKV offenkundig darauf hinauslaufen, Rationalisierungseffekte abzuschöpfen.

Ein interessantes Angebot an die Ärzte ist der Vorschlag, ein unabhängiges Institut zu gründen, das auf der Grundlage der Bundesärzteordnung eine systematische Weiterentwicklung der GOÄ übernimmt. Damit könnten medizinische Innovationen zeitnah in die Privatmedizin aufgenommen und adäquat vergütet werden - "mindestens in jährlichem Rhythmus". Und die Öffnungsklausel versteht die PKV auch nicht als Dumpingmodell. Sie soll vielmehr dazu dienen, Leistungsqualität und Service zu verbessern, innovative Versorgungsformen zu entwickeln, und wahlärztliche Leistungen individuell auszugestalten.

Außer einem eisernen "Njet" und der Ankündigung eines eigenen Konzepts hat die Bundesärztekammer dem bislang wenig entgegengesetzt.

Lesen Sie dazu auch: Aus für den GOÄ-Multiplikator?

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