Windhorst: "Eine neue GOÄ muss die Hochleistungsmedizin abbilden"

Völlig konträre Ausgangspunkte der Bundesärztekammer und der PKV kennzeichnen den Start in die Verhandlungen um eine neue GOÄ. Unbestritten ist nur der Reformbedarf.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
GKV-Elemente nicht in der Privatmedizin - hier wird es für BÄK-Vorstand Dr. Theodor Windhorst sehr prinzipiell.

GKV-Elemente nicht in der Privatmedizin - hier wird es für BÄK-Vorstand Dr. Theodor Windhorst sehr prinzipiell.

© ÄKWL

BERLIN/BONN. Vorsichtig kommt etwas Bewegung in die seit Jahren überfällige Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Angesichts der konträren Positionen von Bundesärztekammer und privater Krankenversicherung ist der Ausgang allerdings völlig ungewiss.

Nachdem die "Ärzte Zeitung" am Montag über eine Entwurfsskizze der Privatversicherung berichtet hatte, reagierte die Bundesärztekammer mit harscher Kritik.

"Das, was an den Vorschlägen der PKV für eine GOÄ-Novelle gut ist, findet sich bereits in dem entsprechenden Reformkonzept der Bundesärztekammer. Alles andere ist längst überholt oder mit der Aufgabenstellung einer Gebührentaxe für den freien Arztberuf nicht vereinbar", so Dr. Theodor Windhorst, im Vorstand der Bundesärztekammer zuständig für die GOÄ.

Die privaten Versicherer sollten sich vor Augen führen, dass die PKV anders als die gesetzliche Krankenversicherung bislang eine Hochleistungsmedizin ohne Budgetierung anbietet. "Das ist ein Pfund, mit dem sie im System wuchern könnte", so Windhorst.

Aus diesem Grund lehnt die Bundesärztekammer Steuerungselemente, wie sie in der GKV angewendet werden, konsequent ab. Dies betrifft vor allem die Möglichkeit, Selektivverträge abzuschließen.

Windhorst gesteht zwar zu, dass vor allen Dingen bei technischen Leistungen "gewildert" worden sei - dieses Problem müsse man aber mit Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen in den Griff bekommen. Die Sorge der Ärzte ist, dass PKV-Unternehmen Verträge mit Klinikketten und MVZ abschließen und damit einen Dumpingprozess einleiten.

Skeptisch beurteilt wird von der Bundesärztekammer auch die Vorstellung, Leistungen zu pauschalieren oder zu Komplexleistungen zusammenzufassen. Damit würde die private Krankenversicherung ihr Alleinstellungsmerkmal verlieren, heißt es.

Stattdessen hat die Bundesärztekammer ein neues lupenreines Einzelleistungs-Vergütungssystem entwickelt, das mit insgesamt 160 Fachgesellschaft abgestimmt sei und in das rund 700 verschiedene Geräte einbezogen worden seien, sagte Windhorst der "Ärzte Zeitung".

Anders als die PKV will die Bundesärztekammer den Steigerungsfaktor als Ausdruck für individuelle Schwierigkeit einer Leistung und Aufwand für den Arzt beibehalten.

Für praxisuntauglich hält man es, den Arztleistungsanteil bei wahlärztlichen Leistungen aus den Fallpauschalen der Kliniken herzuleiten.

Lesen Sie dazu auch: Erste Gespräche zur Reform der Gebührenordnung

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