Pflichtgrenze in der GKV sinkt auf 49 500 Euro
BERLIN (fst). Mit der Zustimmung des Bundesrats am vergangenen Freitag stehen die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2011 endgültig fest.
Grundlage der Berechnung ist dabei die Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter im Jahr 2009. Die Lohnzuwachsrate 2009 beträgt minus 0,39 Prozent in den alten und plus 0,84 Prozent in den neuen Ländern.
In der GKV vermindert sich die Versicherungspflichtgrenze im Vergleich zum laufenden Jahr von 49 950 auf 49 500 Euro im kommenden Jahr (4125 Euro monatlich). In der Rentenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei 5500 Euro.