Bedarfsplanung: Bund geht auf die Länder zu - ein bisschen

Die Bedarfsplanung für Ärzte soll flexibilisiert werden. Darauf können sich Bund und Länder einigen. Der Ruf der Länder nach mehr Mitbestimmung bleibt allerdings unerfüllt.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Bedarfsplanung: Die Länder sollen mehr beteiligt werden, echte Mitbestimmung soll es aber nicht sein.

Bedarfsplanung: Die Länder sollen mehr beteiligt werden, echte Mitbestimmung soll es aber nicht sein.

© [M] Schmeling / fotolia.com | Stephan Thomaier

NEU-ISENBURG. Der Streit zwischen Bund und Ländern bei der Reform der Bedarfsplanung ist nicht in allen Punkten ausgeräumt: Laut den Ergebnissen der gemeinsamen Klausurtagung zur Reform der Bedarfsplanung - das entsprechende Papier liegt der "Ärzte Zeitung" vor - haben Bund und Länder in vielen Punkten zwar eine gemeinsame Haltung.

Auf eine stärkere Beteiligung der Länder an den Landesausschüssen und im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) konnten sich beide Seiten aber bislang nicht einigen. "Der Bund lehnt die Forderung der Länder ab, weil er die angebotenen Gestaltungsangebote für ausreichend hält" - dieses Zitat ist an mehreren Stellen in dem Papier zu finden.

Bei der Frage nach mehr Beteiligung an den Entscheidungen der Landesausschüsse bietet der Bund an, "zusätzlich zu einem Beanstandungs- und Initiativrecht ein Recht zur Ersatzvornahme" zu prüfen.

Die Länder allerdings betrachten die bisherige Arbeit in den Ausschüssen kritisch, weil sie ihrer Ansicht nach nicht den künftigen Problemen der Versorgung gerecht werden.

Zudem lehnt der Bund ein Beanstandungs- und Initiativrecht der Länder bei Hausarztverträgen nach Paragraf 73 b sowie bei Facharztverträgen nach Paragraf 73 c ab. "Der Bund sieht keinen Bedarf für eine Überführung der regionalen Verträge bundesweiter Kassen in die Landesaufsicht", heißt es.

Einig sind sich Bund und Länder, dass die Bedarfsplanung flexibler gestaltet werden muss. Dafür erhält der GBA die Möglichkeit, die Planungsbereiche deutlicher als bisher nach Facharztgruppen zu differenzieren.

Der GBA soll ebenso dazu verpflichtet werden, eine "generelle Öffnungsklausel" für Entscheidungen der Landesausschüsse vorzusehen. Ebenso soll die derzeitige Vorgabe, dass Planungsbereiche den Stadt- und Landkreisen entsprechen, gestrichen werden.

Ein neues Gremium, das - wie von den Ländern gefordert - die Bedarfsplanung in der ambulanten und stationären Versorgung organisiert, lehnt der Bund ab. Allerdings haben sich beide Seiten verständigt, dass der Bund einen Vorschlag vorlegt, wie das Ziel einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung umgesetzt werden kann, wenn kein solches Gremium entsteht.

Um Unterversorgung zu verhindern, halten die Länder mehr Anreize beim Honorar für erforderlich. Der Bund möchte diese Frage jedoch erst im Rahmen "der kommenden Honorarreform" diskutieren. Die Länder warnen davor, dass positive Anreize nicht durch die Reform "konterkariert" werden.

Einig sind sich Länder und Bund, dass in überversorgten Regionen der "freiwillige Verzicht" auf die Zulassung finanziell gefördert werden soll. Die Beschränkung der Förderung auf Ärzte ab dem 62. Lebensjahr soll aufgehoben werden. Die frühere Praxisaufgabe soll aber wie bisher aus den Mitteln der jeweiligen KV bezahlt werden.

Die Verlegungen von Arztsitzen oder die Übernahme der Sitze durch MVZ müssen künftig nach "Versorgungsgesichtspunkten überprüft werden". Nur in Ausnahmefällen können sich Bund und Länder vorstellen, dass kommunale Träger Arztpraxen betreiben, der Sicherstellungsauftrag von KVen und Kassensoll aber "nicht aufgeweicht werden".

Ende März wollen Bund und Länder erneut verhandeln. Eine Sonderkonferenz der Gesundheitsminister ist für den 6. April vorgesehen.

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