Verzicht auf Öffnungsklausel kommt gut an

Die Union hat angekündigt, dass sie die von Gesundheitsminister Philipp Rösler festgelegte Marschrichtung mit Blick auf die Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte unterstützt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen und Thomas HommelThomas Hommel Veröffentlicht:
Kritischer Blick in GOÄ: Idt die Öffnungsklausel vom Tisch?

Kritischer Blick in GOÄ: Idt die Öffnungsklausel vom Tisch?

© Michaela Illian

KÖLN/BERLIN. Die von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler skizzierte Marschrichtung für die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat geteilte Reaktionen ausgelöst.

Rösler hatte in der "Ärzte Zeitung" angekündigt, dass eine Öffnungsklausel bei der GOZ-Novelle kein Thema ist und die zahnärztlichen Honorare aufgrund "technisch notwendiger Anpassungen" um rund sechs Prozent steigen werden. Weitergehende Erhöhungen, wie sie die Zahnärzte einfordern, schließt er dagegen aus.

CDU/CSU hätten sich höhere Steigerung vorstellen können

Die Union hat signalisiert, die Pläne zu unterstützen. "Wir hätten uns nach 23 Jahren auch ein paar Prozent Steigerung mehr vorstellen können, aber wir tragen die gefundene Lösung so mit", sagt Unions-Gesundheitsexperte Jens Spahn der "Ärzte Zeitung".

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Jürgen Fedderwitz begrüßt einen möglichen Verzicht auf die Öffnungsklausel. "Er tut allen gut, auch den privaten Krankenversicherern."

Eine solche Regelung hätte der Konvergenz von GKV und PKV weiter Vorschub geleistet. "Das würde der PKV einen weiteren Sargnagel bescheren", glaubt Fedderwitz.

Die Anhebung der zahnärztlichen Honorare nach GOZ um maximal sechs Prozent kritisiert er dagegen als unzureichend. "Damit kann man keine zeitgemäße Versorgung finanzieren."

In den vergangenen Jahren habe die Zahnmedizin große Fortschritte in allen Bereich gemacht, die durch ein solches Honorarniveau nicht abgebildet werden könnten.

Das sieht der Direktor des PKV-Verbands Dr. Volker Leienbach anders. "In der zahnärztlichen Vergütung gibt es keinen Nachholbedarf", sagt er. Auch die mit den technisch notwendigen Anpassungen begründeten sechs Prozent mehr seien nicht nachvollziehbar.

Die PKV-Ausgaben für die zahnärztliche Versorgung seien von 1999 bis 2009 um 70,1 Prozent gestiegen. Selbst unter Berücksichtigung der Inflation und der höheren Zahl an Vollversicherten sei das nicht zu rechtfertigen.

Das weist Fedderwitz zurück. Die PKV selbst habe jahrelang betont, nicht die Zahnärzte, sondern die niedergelassenen Ärzte seien der entscheidende Kostenfaktor. "Jetzt stehen wir plötzlich als die Kostentreiber da."

Der Vorsitzende des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer Dr. Theodor Windhorst sieht die Ablehnung der Öffnungsklausel bei der GOZ und - wie vom Ministerium angekündigt - auch bei der GOÄ als gute Entscheidung für Ärzte und Patienten.

Das Junktim mit einer Begrenzung der Honorare bestehe bei der GOÄ aber nicht, betont Windhorst. Notwendig seien eine realistische Anpassung der veralteten Gebührenordnung und eine faire, leistungsgerechte Abrechnungsmöglichkeit für Ärzte. "Es ist klar, dass es dabei nicht zu einer wundersamen Vermehrung der Geldmenge kommen wird."

Hartmannbund fordert weitere Überprüfungen

Auch der Vorsitzende des Hartmannbundes Dr. Kuno Winn begrüßt die Abwendung von der Öffnungsklausel. "Damit ist die drohende Abwärtsspirale der ärztlichen Honorare zunächst gebannt", sagt er.

Allerdings müsse unter die Lupe genommen werden, wie es bei der GOÄ mit der Begrenzung der Honorare aussehe.

Lesen Sie dazu auch: Öffnungsklausel auch bei der GOÄ wohl vom Tisch

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