Schleswig-Holstein will Bedarfsplanung abschaffen
Gesundheitsminister Garg hält Honoraranreize für nötig, um Ärztemangel entgegenzuwirken. Detailplanung lehnt er ab.
Veröffentlicht:KIEL (di). Die kleinräumige Bedarfsplanung wird oft als Instrument gegen Versorgungslücken genannt. Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) hält dagegen - er fordert die Abschaffung der Bedarfsplanung.
"Wir können Ärzte nicht wie Figuren auf einem Schachbrett verschieben, sondern müssen ihnen die Entscheidung über den Standort selbst überlassen", sagte Garg im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Die von vielen Funktionären und Politikern als Ausweg gegen Versorgungslücken angestrebte kleinräumige Bedarfsplanung hält er für den falschen Weg. Statt die Standortbestimmungen stärker zu regulieren, hält Garg eine völlige Freigabe für diskussionswürdig.
"Ich will verhindern, dass wir alles bis ins kleinste Detail regeln", sagte Garg. Die Bedarfsplanung möchte er durch eine Bedarfssteuerung ersetzen, bei der Ärzte mit Honoraraufschlägen für die Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet belohnt werden.
Verbinden will er diese Steuerung mit einer Lockerung der Residenzpflicht, wie sie in seiner Partei schon im Positionspapier genannt wurde. Neben diesen Rahmenbedingungen hält Garg weitere Anstrengungen der Kommunen für unerlässlich, um die Infrastruktur auf dem Land zu verbessern und damit die Attraktivität zu erhöhen.
Im Gegensatz zu Garg sehen die meisten Gesundheitspolitiker und Funktionäre in Körperschaften eine kleinräumige Bedarfsplanung als wichtigen Baustein gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land an.
Schleswig-Holsteins KV-Chefin Dr. Ingeborg Kreuz etwa befürchtet, dass eine uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit auch dazu führt, dass Krankenhäuser gerade in attraktiven Ballungszentren noch stärker in Konkurrenz zu den niedergelassenen Ärzten treten.
Dr. Andreas Rinck, stellvertretender Vorsitzender der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, plädiert dagegen schon seit längerem für eine Freigabe. Ärzte an einem Standort festzuhalten, hält er für unzumutbar und nicht mit der Freiberuflichkeit vereinbar.