KBV/ABDA-Plan: Apotheker als Ko-Therapeuten

BERLIN (af). Ärzte und Apotheker fordern von der Regierung, einen Teil der Arzneimittelversorgung in ihre gemeinsame Verantwortung zu übertragen.

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Die Ärztin verschreibt nur den Wirkstoff, die Apothekerin wählt das Präparat aus.

Die Ärztin verschreibt nur den Wirkstoff, die Apothekerin wählt das Präparat aus.

© [M] Klaro / Stephan Thomaier

Das gemeinsame "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht eine enge Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker bei der Medikation eines Patienten vor.

Zielgruppe seien die rund sieben Millionen Patienten, die dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller am Dienstag in Berlin. Etwa ein Drittel dieser Patienten hoffe man mit dem Konzept zunächst zu erreichen.

Das Konzept, das die beiden Organisationen zur Aufnahme in das Versorgungsgesetz ab Januar 2012 vorschlagen, sieht vor, dass der Patient einen gemeinsam erarbeiteten Medikationsplan erhält. Verordnet werden sollen nur noch Wirkstoffe. Die Richtgrößenprüfungen sollen entfallen.

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Sollen sich Ihre Patienten an einen bestimmten Apotheker binden? Kann der Apotheker einen Patienten sachgerecht und vertraulich beraten? Wollen Sie Ihre Patientendaten mit einem oder mehreren Apothekern teilen? Halten Sie es für richtig, dass der Apotheker je Patient ein Honorar von 180 Euro bekommt? Halten Sie die Compliance Ihrer chronisch Kranken für problematisch?

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Über eine streng leitliniengerechte Versorgung solle für die Medikation ein "Behandlungskorridor" entstehen, in dem evidenzbasierte Medizin betrieben werde. Dass es sich dabei um den allmählichen Aufbau einer "Positivliste" handele, wollten die Sprecher von KBV und ABDA nicht bestätigen.

2,1 Milliarden Euro seien über dieses Konzept und die damit einhergehende Verbesserung der Compliance im Jahr 2014 einzusparen, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf.

Ein Drittel davon wollen Ärzte und Apotheker als Vergütung behalten. Arzt und Apotheker bekämen pro Patient zusammen 360 Euro.

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