Spielregeln für "Spezialärzte" sind unklar

Der geplante neue Schnittstellen-Sektor "Spezialärztliche ambulante Versorgung" ist noch nicht en detail durchdacht. Zum Beispiel: Wieviel Innovation dürfen niedergelassene Ärzte darin einsetzen?

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ärzte begutachten eine Prothese. Kommen Niedergelassene in den Genuss des Erlaubnisvorbehalts?

Ärzte begutachten eine Prothese. Kommen Niedergelassene in den Genuss des Erlaubnisvorbehalts?

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BERLIN. Dürfen niedergelassene Ärzte in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung innovative Verfahren anwenden und diese von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen?

Das von der Regierungskoalition angestoßene Versorgungsgesetz schafft einen zusätzlichen Versorgungssektor - die ambulante spezialärztliche Versorgung. Die Patientenversorgung erfordere bei einer Vielzahl von Erkrankungen und Leistungen eine bessere, auch sektorenübergreifende Verzahnung der fachärztlichen Versorgung, heißt es in den Eckpunkten zu dem Gesetzesvorhaben.

Ausdehnung und Grenzen des neuen Sektors soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erst noch festlegen. Zuständig sein soll er nach dem Willen der Gesundheitspolitiker von Union und FDP für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen, hochspezialisierte Leistungen sowie bestimmte ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe.

Der Sektor soll sich nach dem Motto "Wer kann, der darf" organisieren. Niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser können sich gleichermaßen frei bewerben.

Wieviel Innovation darf es im neuen Sektor denn sein?

Der Bundesverband Medizintechnik (BVMed) wirft nun die Frage auf, ob der neue Sektor dem innovationsfreundlichen Prinzip "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" (verordnet werden darf, was nicht ausdrücklich verboten ist) unterworfen sein wird oder dem für niedergelassene Ärzte heute geltenden Prinzip "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"?

Am einfachsten sei es, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt, wenn das für die Kliniken geltende Erlaubnisprinzip auf den ambulanten Sektor ausgedehnt würde. Immer vorausgesetzt, eine Praxis sei technisch und personell dazu in der Lage, die Arbeit einer Klinik zu ersetzen, sagte Schmitt.

Für den FDP-Politiker Lars Lindemann lässt sich die Trennung der Prinzipien mit Blick auf die ambulante spezialärztliche Versorgung nicht aufrecht erhalten. Lindemann, der Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist, sprach auf einer Informationsveranstaltung des BVMed vor Vertretern von Gesundheitsindustrie und -verbänden.

Der neue Versorgungssektor brauche klare Regeln dazu. So klar sind die Meinungen aber nicht überall. Auch wie die Vergütungen bereinigt werden sollen, sei noch nicht klar. Die FDP habe dazu noch keine Meinung und: "So speziell hat sich damit noch keiner beschäftigt", sagte Lindemann.

Spezialärztliche Versorgung bislang nur Gedankenspiele

Beschäftigen wird sich damit auf jeden Fall der GBA, der dem neuen Sektor sein Gesicht geben wird. Vorher soll der GBA selbst reformiert werden. Dabei will der BVMed einen Fuß in die Tür stellen.

Experten aus den Unternehmen, über deren Produkte der Ausschuss berät, sollen bei den Sitzungen gehört werden, forderte Schmitt. Wie Fachwissen in den GBA eingespeist werden könne, darüber entscheide der Gesetzgeber, sagte dazu FDP-Politiker Lindemann.

Lesen Sie dazu auch: Welcher Vorbehalt gilt an der Sektoren-Schnittstelle?

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