Hausärzteverband will Quereinsteigern die Türen öffnen

Fachärzten soll der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin erleichtert werden. Der Hausärzteverband sieht darin aber nur einen Baustein im Werben um Nachwuchs.

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Weigeldt: Fachärzten den Weg in die Allgemeinmedizin ebnen.

Weigeldt: Fachärzten den Weg in die Allgemeinmedizin ebnen.

© Deutscher Hausärzteverband

MÜNCHEN (sto). Im Kampf gegen den Hausärztemangel will der Deutsche Hausärzteverband Quereinsteigern den Weg in die Allgemeinmedizin öffnen.

Die Sorge, dass mit dem Quereinstieg die mühsam erkämpfte strukturierte Weiterbildung in der Allgemeinmedizin aufgeweicht werden könnte, sei nicht berechtigt, sagte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt bei der Frühjahrstagung seines Verbandes in München.

"Die Weiterbildungsordnung wird dadurch nicht entwertet", sagte Weigeldt. Mit dem Quereinstieg solle fertigen Fachärzten der Weg in die Allgemeinmedizin ermöglicht werden.

Ein Beispiel sei der Anästhesist, der nach einigen Jahren in seinem Beruf zu der Erkenntnis kommt, "dass das noch nicht alles gewesen sein kann", erläuterte Weigeldt. "Damit werden unsere Nachwuchsprobleme sicher nicht gelöst", räumte Dr. Michael Mühlenfeld ein.

Mühlenfeld hat für den Hausärzteverband unter anderem mit der DEGAM und dem Marburger Bund Grundsätze für die Ausgestaltung eines Quereinstiegs in der Weiterbildungsordnung für das Fach Allgemeinmedizin ausgehandelt, die beim Deutschen Ärztetag Ende Mai in Kiel vorgelegt werden sollen.

Der Quereinstieg sei nur ein "kleiner Baustein" und stelle ein Angebot an Politiker dar, das zeigen soll, "dass wir uns bewegen", so Mühlenfeld.

Bei einem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin sollen die Weiterbildungsinhalte aus den Kernbereichen der Basisweiterbildung in der Inneren Medizin und der ambulanten hausärztlichen Versorgung sowie eine mindestens 18-monatige stationäre Weiterbildung und eine mindestens 24-monatige Weiterbildung in der hausärztlichen Versorgung berücksichtigt werden.

Die chirurgischen Inhalte sollen entweder ambulant oder stationär oder durch eine bereits absolvierte Weiterbildung erworben werden.

Eine bereits erreichte Weiterbildung zum Facharzt soll angerechnet werden. An den Inhalten der Weiterbildungsordnung werde sich durch die Grundsätze für den Quereinstieg nichts ändern, betonte Mühlenfeld.

Lesen Sie dazu auch: Hausärzteverband reklamiert Verträge nach altem Recht

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